Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/8: Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste · 16 Seiten
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Mehrfach wird schliesslich darauf hingewiesen, dass der RGD bislang keiner der gemäss TGDV vorgesehenen Rechtsformen entspricht und dass daher entsprechende Übergangsfristen gewährt werden müssen.
Die grosse Mehrheit der Kantone und einzelne Bauernverbände weisen darauf hin, dass die Förderung der Tiergesundheit über die TGD mit Bundes- und Kantonsgeldern nicht isoliert von anderen Strategien des Bundes angegangen werden darf (Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+, StAR, Entwurf zur Agrarpolitik 2022 mit dem Kompetenz- und Innovationsnetzwerk für Tiergesundheit). Der Einsatz von Mitteln für die Tiergesundheitsförderung müsse koordiniert werden. Dies werde mit dem vorliegenden Entwurf nicht genügend erreicht.
Die grosse Mehrheit der Kantone schlägt zudem vor, dass in einem neuen einleitenden Artikel der Begriff «Tiergesundheit» umfassend definiert wird. Des Weiteren wird gefordert, dass anstelle der vorgeschlagenen Bestimmung, wonach die einzelnen TGD untereinander Synergien nutzen und Doppelspurigkeiten verhindern müssen, eine Dachorganisation geschaffen wird, in der Bund, Kantone und Tierhalterorganisationen vertreten sein sollen. Mittelfristig solle eine gemeinsame Geschäftsstelle für alle TGD in der Schweiz realisiert werden.
Mehrere Tierhalterorganisationen und landwirtschaftliche Kreise verlangen, dass auf die generelle Regelung über die Anerkennung und Registrierung von Tierhaltungen durch die TGD verzichtet wird, da nicht jeder TGD die Anerkennung der einzelnen Tierhaltungen vorsehe (insbesondere Bienen). Zudem sollten Selbsthilfeorganisationen nicht Hilfsorganisationen und Kontrollbehörden zugleich sein. Des Weiteren erachten die genannten Organisationen die differenzierten Regelungen in Bezug auf Nichtmitglieder und Mitglieder über Kollektivmitgliedschaften, die das Grundangebot der TGD nicht nutzen wollen, als überflüssig. Die GPS und die SPS beantragen, dass der besonderen Situation bei den Bienen Rechnung getragen wird.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung fordern viele Tierhalterorganisationen und landwirtschaftliche Kreise eine Aufstockung der Bundesmittel zur Förderung und Verbesserung der Tiergesundheit. Sie kritisieren den Vorschlag, wonach Bundesbeiträge gekürzt werden, wenn sich Kantone nicht an den Beiträgen beteiligen. Zudem wird bemängelt, dass das Finanzierungssystem zu kompliziert sei. Die Mitfinanzierung der TGD durch die Kantone solle durch den Bund organisiert werden und die TGD seien vom Inkasso der Kantonsbeiträge zu entlasten.
4 Zu den einzelnen Bestimmungen
Definition Tiergesundheit
Die grosse Mehrheit der Kantone und die VSKT fordern einen einleitenden Artikel, der die Tiergesundheit umfassend umschreibt. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Tiergesundheit nicht nur die Vermeidung und Freiheit von Krankheiten umfasst, sondern auch die Achtung der Würde und des Wohlergehens. Auch soll in der Definition berücksichtigt werden, dass beim Einsatz von Medikamenten die Interessen von Mensch und Umwelt zu beachten sind (One-Health-Ansatz).
Art. 1
AG, AI, AR, FR, UR, ZG, ASR, Bio Suisse, BVA, BVAR, FiBL, GST, KGD, Micarna, Proviande, SBV, SBLV, SGBV, SGP, SMP, Suissporcs, SVGM, Swiss Beef, swissherdbook und VMM fordern eine explizite Aufführung des Kälbergesundheitsdienstes und teilweise auch eine Ergänzung in Bezug auf den Geflügelgesundheitsdienst.
Bio Suisse, FiBL, HVS, KAG, VKMB und VMM schlagen eine offene Regelung vor, wonach weiteren Tiergesundheitsdienste, die die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen durch den Bund erfüllen, auf Antrag ebenfalls Finanzhilfen des Bundes gewährt werden können. Damit sollen auch andere Tiergesundheitsdienste, die z.B. alternative und komplementäre Methoden einsetzen, von Bund und Kantonen finanziell unterstützt werden können.