Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/8: Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste · 16 Seiten

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Art. 16 Eigenfinanzierung

Den TGD soll es möglich sein, die Eigenfinanzierung auch über die Einwerbung von Projekt-, Dritt- und Forschungsmitteln sowie über Vergütungen für gelieferte Produkte zu steigern (ASR, BGK, Bio Suisse, FiBL, BVA, BVAR, KGD, Micarna, Proviande, RGD, SBV, SBLV, SGBV, SGP, SUISAG, Suisseporcs, SVGM, Swiss Beef, swissherdbook, SZZV).

Der Kanton UR beantragt vorzuschreiben, dass die TGD Bund und Kantone jährlich über die Finanzierung informieren.

Art. 17 Beitrag der Kantone

ASR, BVA, BVAR, SBV, SBLV, SUISAG, Suisseporcs, SVV, Swiss Beef und swissherdbook verlangen eine Streichung dieser Bestimmung. Der Bund soll die TGD vollumfänglich finanziell fördern.

FR schlägt vor, dass der Bund seine Finanzhilfe nur in voller Höhe ausrichtet, wenn die Kantone zusammen einen Drittel des Beitrages leisten.

Prométerre beantragt, dass die Mitfinanzierung der TGD durch die Kantone vom Bund organisiert werden soll und die TGD vom Inkasso der Kantonsbeiträge zu entlasten sind.

VS erachtet die Regelung als problematisch, da nicht jeder Kanton genügend Mittel zur Verfügung hat und dies nicht zur Folge haben soll, dass die anderen Kantone entsprechend mehr beitragen müssen. VS schlägt vor, dass der Bund einen Grundbeitrag für jeden Kanton ausrichtet und sich zusätzlich mit einem mindestens gleich hohen Beitrag beteiligt, wie der jeweilige Kanton.

Art. 18 Berechnung der Beiträge der einzelnen Kantone

BGD schlägt vor, anstelle der Anzahl Bienenstände die Anzahl Imker für die Berechnung zu verwenden, da die Anzahl Bienenstände gesamtschweizerisch nicht zur Verfügung stehen.

ASR, BVA, BVAR, SBV, SBLV, SUISAG, Suisseporcs, SVV, Swiss Beef und swissherdbook verlangen eine Streichung dieser Bestimmung, da auch Art. 17 gestrichen werden und damit der Bund die TSG vollumfänglich unterstützen soll.

Bio Suisse, FiBL, KGD, Proviande und SGBV schlagen vor, dass auch die Anzahl Einwohner pro Kanton bei der Berechnung einfliessen soll, da die TGD eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen.

GE fordert, dass gleich wie der Bundesbeitrag auch die Kantonsbeiträge max. 40% der anrechenbaren Kosten betragen dürfen. ZG fordert eine einfachere, verlässlichere und verpflichtendere Regelung der Berechnung der Kantonsbeiträge und der anrechenbaren Kosten.

AI fordert neben der Mitfinanzierung auch ein Mitspracherecht der Kantone. Zudem fehle eine konkrete Absprache mit den Kantonen, dass die Finanzhilfe der Kantone gesamthaft gleich hoch sein müsse wie diejenige des Bundes. Die Höhe der Finanzhilfe sei durch die Kantone festzugelegen.

RGD und SVSM fordern, dass alle und nicht nur die angeschlossenen Tierhaltungen eines Kantons bei der Berechnung der Kantonsbeiträge einbezogen werden.

Art. 19 Berechnung der Finanzhilfe des Bundes

Apisuisse und UniBE verlangen, dass sich die jährlichen Bundesbeiträge nicht nur nach dem Vorjahr, sondern nach der gesamten vorherigen Leistungsvereinbarungsperiode orientieren.

Apisuisse, ASR, Bio Suisse, BVA, BVAR, FiBL, KGD, SBV, SBLV, SGBV, SMP, SUISAG, Suisseporcs, SVV, Swiss Beef und swissherdbook verlangen, dass nicht nur die Kosten des