Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/8: Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste · 16 Seiten

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Art. 2 Rechtsform der Tiergesundheitsdienste

AG, AR, BE, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SH, SG, SO, SZ, TI, TG, UR, VS und ZH sowie die VSKT verlangen, dass übergeordnet, unabhängig von der Rechtsform der einzelnen TGD, eine Dachorganisation mit strategischer und operativer Ebene (Geschäftsstelle) vorgesehen sowie deren Zusammensetzung (Vertretungen und Delegationen) definiert wird. AR weist zudem darauf hin, dass die TGD unabhängig von Branchenorganisationen sein müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

BGK, SBV, SUISAG, Suisseporcs, SVV und Swiss Beef fordern, dass neben den vorgeschlagenen Rechtsformen weitere Rechtsformen wie Aktiengesellschaften oder andere juristische Personen nach schweizerischem Recht möglich sein sollen. Micarna, SGP und SVGM beantragen eine Ergänzung in Bezug auf bestehende privatrechtliche Organisationen als Trägerschaft. SVGM weist darauf hin, dass sie selbst diese Aufgabe übernehmen könnte oder allenfalls das Aviforum.

BGK und SZZV weisen darauf hin, dass für den RGD eine Übergangsbestimmung vorgesehen sein müsse, da dieser bis jetzt weder als Verein noch als Genossenschaft organisiert ist.

Art. 3 Mitgliedschaft

Agroscope, ASR, Bio Suisse, BVA, BVAR, FiBL, HVS, KAG, KGD, Micarna, RGD, SBV, SGBV, SGP, SMP, SVGM, SVSM, Swiss Beef und swissherdbook fordern, dass die Mitgliedschaft auch für private Organisationen und Firmen bzw. für Berufsgruppen, die auf dem Gebiet der Tiergesundheit und des Tierwohls tätig sind, möglich sein soll.

Apisuisse, ASR, BVA, BVAR, FCNA, SBV, SBLV, SGBV, SMP, SUISAG, Suisseporcs, Swiss Beef und swissherdbook erachten Abs. 2 als Überregulierung und schlagen vor, diesen zu streichen. Es sei nur zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern von TGD zu unterscheiden.

Apisuisse, FCNA, die GPS und die SPS weisen auf die besondere Situation bei den Bienen hin: alle Imkerinnen und Imker sind durch die Mitgliedschaft der Imkerei-Landesverbände automatisch beim BGD angeschlossen. Daran solle nichts geändert werden.

Art. 4 Angeschlossene Tierhaltungen

Apisuisse und FCNA weisen darauf hin, dass alle Imker durch die Mitgliedschaft der Imkerei-Landesverbände automatisch beim BGD angeschlossen sind und dass daher Art. 4 zu streichen sei.

ASR, Bio Suisse, BVA, BVAR, FIBL, KGD, Proviande, RGD, SBV, SBLV, SGBV, SMP, SUISAG, Suisseporcs, SVSM, SVV, Swiss Beef und swissherdbook und fordern ebenfalls, diese Bestimmung zu streichen, da sie überflüssig sei. Es sei nur zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern von TGD zu unterscheiden.

Art. 5 Hauptziele

ASR, BVA, BVAR, KGD, Proviande, SBV, SBLV, SUISAG, Suisseporcs, SVSM, SVV, Swiss Beef und swissherdbook bemängeln, dass das Ziel der Bekämpfung seuchenhafter Krankheiten fehle und regen an, dass die Hauptziele mit dem Ziel der Bekämpfung wirtschaftlich relevanter sowie auf den Menschen übertragbarer Krankheiten ergänzt werden.

Gemäss Bio Suisse, FiBL, KGD und Proviande soll das zentrale Anliegen von StAR («prudent use of antibiotics») in die Hauptziele der TGD aufgenommen werden.