Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/8: Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdienste · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Art. 6 Leistungen
Apisuisse und FCNA sind der Ansicht, dass die Leistungen der TGD nur in den Leistungsvereinbarungen und nicht noch zusätzlich in einem Reglement zu regeln seien.
Bio Suisse, FiBL, KGD und Proviande schlagen vor, dass der Leistungskatalog mit den Bestrebungen nach einer Minimierung des Antibiotikaeinsatzes sowie der Mitwirkung am nationalen Resistenzmonitoring und bei StAR erweitert wird. HVS und Kometian beantragen den Zusatz, dass in Zusammenarbeit mit den Branchenpartnern im Leistungskatalog weitere Leistungen definiert werden können.
Die meisten Kantone (AG, AR, BE, FR, GL, GR, LU, NE, SG, SH, SO, TI, TG, ZG, ZH) und die VSKT verlangen, dass das Reglement mit dem Leistungskatalog sowie allfällige Änderungen daran dem Bund und den Kantonen offen zu legen seien. Zudem wird eine offene, nicht abschliessende Auflistung der Leistungen (Mindestinhalt) vorgeschlagen. BS fordert eine Erweiterung des Leistungskatalogs mit einer Meldepflicht bei offensichtlich tierschutzrelevanten Mängeln. AI, NW, UR und ZG weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit den Begrifflichkeiten in der Landwirtschaft der Begriff «Anerkennung von Tierhaltungen» zu hinterfragen sei. Sie schlagen stattdessen vor, dass bei bestehenden Tierhaltungen der entsprechende Status zu anerkennen sei.
EM beantragt, dass bei den Bienen der kantonale Veterinärdienst für die Kontrollen in Bezug auf die Erteilung bzw. den Entzug der Anerkennung zuständig sein soll. Apisuisse, ASR, BVA, BVAR, FCNA, Proviande, SBV, SBLV, SGBV, SMP, Swiss Beef und swissherdbook bemerken, dass nicht alle TGD die aufgeführten Leistungen anbieten bzw. anbieten können und dass daher die Leistungen nur beispielhaft aufgeführt werden sollen bzw. eine Kann-Formulierung verwendet werden soll. Sie beantragen hingegen, zusätzlich die Mitwirkung bei Forschungsprojekten in die Aufzählung der Leistungen aufzunehmen. SVSM wünscht eine Einschränkung in dem Sinne, dass die Tätigkeiten der Bestandestierärzteschaft nicht konkurrenziert werden darf.
Apisuisse, ASR, BGK, BVA, BVAR, FCNA, RGD, SBV, SBLV, SGBV, SMP, SUISAG, Suisseporcs, SVSM, Swiss Beef und swissherdbook fordern, auf die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Mitgliedschaftsarten zu verzichten und deshalb Abs. 3 zu streichen (in Analogie zu den Anträgen zu Art. 3).
Dem entsprechend beantragen Apisuisse, ASR, BVA, BVAR, SBV, SBLV, SGBV, SMP, SUISAG, Suisseporcs, SVSM, Swiss Beef und swissherdbook, dass in Bezug auf die Tarife alle Mitglieder gleichbehandelt werden. Zudem seien die Tarife für Nichtmitglieder den einzelnen TGD zu überlassen und daher Abs. 5 zu streichen. BGK und SZZV schlagen vor, dass die Tarife nicht im Reglement, sondern in einem separaten Dokument festgehalten werden können, damit bei Tarifänderungen nicht das ganze Reglement geändert werden müsse. Sie bemerken zudem, es sei unklar, was unter Leistungen ausserhalb des Grundangebots verstanden werde.
Art. 7 Anerkennung von Tierhaltungen
Agroscope, Apisuisse, ASR, BVA, BVAR, FCNA, RGD, SBV, SBLV, SGBV, SMP, Swiss Beef und swissherdbook beantragen, diese Bestimmung zu streichen, da heute nicht jeder TGD die einzelnen Tierhaltungen anerkennt. Zudem sollten Selbsthilfeorganisationen nicht Hilfsorganisationen und Kontrollbehörden zugleich sein. EM beantragt, die Zuständigkeit für entsprechende Kontrollen den kantonalen Veterinärämtern zuzuweisen.
NW und ZG befürchten in Bezug auf die Registrierungspflicht Redundanzen aus der Sicht der Agrardatenverwaltung. Sie schlagen vor, dass eine zentrale Plattform (bspw. die Tierverkehrsdatenbank TVD) als Instrument herangezogen wird, auf welcher diese Daten nach gleichen Kriterien abgelegt und auch verfügbar gemacht werden.
AI und AR schlagen eine Ergänzung vor, wonach die TGD den kantonalen Behörden Daten zu anerkannten Tierhaltungen zur Verfügung stellen müssen.