Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/80: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer · 13 Seiten
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Die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte werden
fällig…
…vor dem Ableben …nach dem Ableben des Erblas-
des Erblassers sers und vor Teilung der Erbschaft
Die Erbinnen deklarieren ab dem
Todestag des Erblassers nebst
ihren übrigen Faktoren
Sämtliche Einkünfte
das Vermögen: quotaler Anteil Was ist in der Steuerer- und das Vermögen des
an der Erbschaft.
klärung zu deklarieren? Erblassers bis zum
das Einkommen (u.a. verrech-Todestag.
nungssteuerbelastete Einkünf-
te): quotaler Anteil an den Er-
trägen aus der Erbschaft.
Wo ist die Steuererklä- Im letzten Wohnsitz- Im jeweiligen Wohnsitzkanton der
rung einzureichen? kanton des Erblassers. Erbinnen.
Wo werden die verrech-
Im letzten Wohnsitz-
nungssteuerbelasteten Im jeweiligen Wohnsitzkanton der
kanton des Erblas-
Einkünfte und das Erbinnen.
sers.3
Vermögen besteuert?
Wer muss die Rücker-
Jede Erbin für ihren Anteil an der
stattungsvoraussetzun- Der Erblasser.
Erbschaft
gen erfüllen?
Alle Erbinnen ge-
Alle Erbinnen gemeinsam oder Wer muss den Antrag meinsam oder deren
deren Vertretung mit dem unter auf Rückerstattung Vertretung im Rah-
Ziffer 1.2 beschriebenen Formustellen? men der unterjährigen
lar.
Steuererklärung.
Wo ist der Antrag auf
Letzter Wohnsitzkan- Letzter Wohnsitzkanton des Rückerstattung einzu-
ton des Erblassers. Erblassers.4
reichen?
Welcher Kanton nimmt
Letzter Wohnsitzkan- Letzter Wohnsitzkanton des
die Rückerstattung
ton des Erblassers. Erblassers.
vor?
Welche Kontrollmög- Abgleich mit der
Eingeschränkte Kontrollmöglichlichkeiten hat der rück- Steuererklärung des
keiten; vgl. dazu Ziff. 1.2
erstattende Kanton? Erblassers
3 BGE 118 Ia 41.
4 Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht ausschliesslich der letzte Wohnsitzkanton der Erblasserin oder des Erblassers für die Veranlagung zuständig ist (bspw. bei beschränkter Steuerpflicht in der Schweiz). Im Folgenden werden diese Situationen durch «den letzten Wohnsitzkanton der Erblasserin oder des Erblassers» mitumfasst.