Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/80: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer · 13 Seiten
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schaft.
das Einkommen (u.a.
verrechnungssteuerbe-
lastete Einkünfte):
quotaler Anteil an den
Erträgen aus der Erb-
schaft.
Entspricht dem geltenden Recht.
Wo ist die Steuererklä- Im jeweiligen Wohnsitz- Die Steuererklärung und der rung einzureichen? kanton der Erbinnen. Antrag auf Rückerstattung der
Verrechnungssteuer sind damit neu im gleichen Kanton einzureichen.
Wo werden die verrech-
nungssteuerbelasteten Im jeweiligen Wohnsitz- Entspricht dem geltenden Einkünfte und das kanton der Erbinnen. Recht.
Vermögen besteuert?
Wer muss die Rücker-
Jede Erbin für ihren Entspricht dem geltenden stattungsvoraussetzun-
Anteil an der Erbschaft. Recht..
gen erfüllen?
Damit muss jede Erbin darlegen, dass sie die Rückerstat-Wer muss den Antrag Jede Erbin reicht neu tungsvoraussetzung erfüllt. auf Rückerstattung einen eigenen Rückerstat- Eine Vertretung der Erbengestellen? tungsantrag ein. meinschaft, die für sämtliche
Erben den Nachweis erbringt, entfällt.
Dieser Kanton kann einfach prüfen, ob die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte und Wo ist der Antrag auf
Im jeweiligen Wohnsitz- das Vermögen in der Steuerer-Rückerstattung einzu-
kanton der Erbin. klärung deklariert wurden. So reichen?
ist ein korrekter Entscheid über die Rückerstattung sichergestellt.
Dieser Kanton kann einfach Welcher Kanton nimmt prüfen, ob die verrechnungs-
Der jeweilige Wohnsitz-
die Rückerstattung steuerbelasteten Einkünfte und
kanton der Erbin.
vor? das Vermögen in der Steuerer-
klärung deklariert wurden.
Welche Kontrollmög- Vereinheitlichte Meldun-
lichkeiten hat der rück- gen zwischen den Kanto- Vgl. Erläuterung zu Absatz 3. erstattende Kanton? nen.