Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/81: Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge · 17 Seiten
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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Am 6. Dezember 2019 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge (FZV, BVV 2 und BVV 3). Die Vernehmlassung dauerte bis 20. März 2020.
Die genannten Verordnungen, das heisst die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV), die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) sowie die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), müssen punktuell angepasst werden.
Einige Verordnungsartikel müssen aufgrund der aktuellen Entwicklung des technischen Zinssatzes, der Mortalitätsrate und der lnvaliditätsquote angepasst werden. Gleichzeitig werden mit den Anpassungen auch verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt, insbesondere:
Art. 3 Abs. 2 Bst. b BVV 3 in Erfüllung des Postulats Weibel (Po. 13.3813 «Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen»)
Art. 15a Abs. 1 und 2 FZV sowie Art. 2a Abs. 1 und 2 BVV 3 in Erfüllung der Interpellation Dittli (lp. 18.3405 «Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?»)
Art. 53 Abs. 1 Bst. e und f sowie Art. 55 Bst. f BVV 2 in Erfüllung der Motion Weibel (Mo.
15.3905 «lnfrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen»), die verlangt, dass für lnfrastrukturanlagen eine eigene Kategorienbegrenzung von 10 % festgelegt wird.
2 Allgemeine Informationen zur Vernehmlassung
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Verordnungsentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Es wurden 97 Behörden und Organisationen eingeladen. Insgesamt gingen beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zu den in der Vorlage enthaltenen Bestimmungen 52 Rückmeldungen ein.
Adressaten Anzahl eingeladene Teil- Anzahl Stellungnahmen
auf eine Stellungnahme)
nehmende und Rückmeldungen (inkl. ausdrücklicher Verzicht Kantone 2624
Politische Parteien und Gruppierungen 154
Gesamtschweizerische Dachverbände der 30
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 84
der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen, 4514
Durchführungsstellen und Kreise Spontan eingereichte Stellungnahmen -6
Total 9752
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Vorlage. Lediglich ein paar Teilnehmende haben sich nur zu bestimmten Teilaspekten und nicht zur ganzen Vorlage geäussert (BL,
FR, GL, ZG, SGB, Travail.Suisse, VVS, SSK, SWIC, Stiftung Auffangeinrichtung, LOAMS, SFAMA).
Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse der Vernehmlassung. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: www.bsv.admin.ch >