Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/81: Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge · 17 Seiten
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3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Stellungnahme zur Revision als Ganzes
Grundsätzlich befürworten die Vernehmlassungsteilnehmenden die vorgeschlagenen Änderungen als Ganzes. Lediglich einige Teilnehmende äusserten Vorbehalte zu spezifischen Punkten der vorgeschlagenen Änderungen.
Kantone Neunzehn Kantone (AG, AI, AR, BS, GR, LU, NE, NW, OW, UR, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, ZG, ZH)
unterstützen die Verordnungsänderung als Ganzes. Drei Kantone (BL, FR und GL) haben sich nur zu den vorgeschlagenen steuerlichen Anpassungen geäussert, die sie befürworten.
Drei Kantone (GE, GR, SO) haben Vorbehalte in Bezug auf die Festlegung des Zinsrahmens für den technischen Zinssatz. Zwei Kantone (BE und SZ) äussern Vorbehalte zu den neuen Artikeln in Zusammenhang mit den lnfrastrukturanlagen.
Politische Parteien
FDP und GLP begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. Die SVP zeigt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, die sie überwiegend als notwendig erachtet. Allerdings hat sie Vorbehalte in Bezug auf die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastrukturanlagen.
Die SPS unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich, äussert jedoch Vorbehalte in Bezug auf den Zinsrahmen beim technischen Zinssatz, die Möglichkeiten für Freizügigkeitseinrichtungen und 3a-Einrichtungen, Leistungen an Begünstige zu kürzen oder zu verweigern, wenn diese den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie in Bezug auf die Umsetzung der Motion Weibel (15.3905 «Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen»).
Verbände der Wirtschaft
CP, SBV und SGV befürworten die Verordnungsänderungen. SGB und Travail.Suisse haben Vorbehalte in Bezug auf die Festlegung des Zinsrahmens beim technischen Zinssatz, die Möglichkeiten für Freizügigkeitseinrichtungen und 3a-Einrichtungen, Leistungen an Begünstige zu kürzen oder zu verweigern, wenn diese den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie in Bezug auf die Schaffung einer separaten Anlagekategorie für das Vermögen der Vorsorgeeinrichtungen.
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen
Inter-pension, VVS, IZS, KGAST, ASIP, VVP und SSR begrüssen die Verordnungsänderungen.
SSK, VVS, SKPE, FER, die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, die
Stiftung Auffangeinrichtung, SWIC und SVV haben sich nicht zur Vorlage als Ganzes, sondern nur zu spezifischen Punkten geäussert. Die Stellungnahmen von VVS und Stiftung Auffangeinrichtung beziehen sich nur auf Aspekte, die ihre Tätigkeit betreffen. Sie unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf das Versicherungsprinzip und die Möglichkeit, die Leistungen an Begünstige zu kürzen oder zu verweigern, wenn diese den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt haben. Die SSK hat sich nur zum Versicherungsprinzip und zum Steuerteil geäussert, den sie befürwortet. Die SKPE hat Vorbehalte, was den geplanten neuen Zinsrahmen beim technischen