Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/81: Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge · 17 Seiten

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strafrechtlichen Verurteilung und ihre möglichen Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge zu bestimmen.

Verbände der Wirtschaft

SBV und SGV begrüssen diesen Vorschlag. Der SGB äussert einen Vorbehalt und gibt zu bedenken, dass die Beurteilung, ob eine Leistung gekürzt oder verweigert werden solle, nicht in die Zuständigkeit der Freizügigkeitseinrichtungen falle. Diese seien wenig geeignet, strafrechtliche Sachverhalte zu prüfen und Schuldfragen abzuwägen. Travail.Suisse hat sich nicht zu diesem Vorschlag geäussert.

Weitere Organisationen und Durchführungsstellen

Elf Organisationen und Durchführungs- oder Aufsichtsstellen (inter-pension, VVS, SKPE, VVP, die

Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, IZS, die Stiftung

Auffangeinrichtung, ASIP, SSR, KGAST und FER) begrüssen diese neue Bestimmung.

Der SVV hat einen Vorbehalt: Er ist der Ansicht, die neue Bestimmung sollte nur für Freizügigkeitskonten bei Bankstiftungen gelten und nicht für Versicherungspolicen nach VVG.

SSK und SWIC haben sich nicht zu diesem Vorschlag geäussert.

Spontane Stellungnahmen

CPEG, CP und FVE unterstützen diese neue Verordnungsbestimmung.

3.2.1.3 Bemerkungen zur Übergangsbestimmung und zu Ziffer 3 im Anhang (Art. 19h FZV)

Diese Änderung wird von allen Vernehmlassungsteilnehmenden vorbehaltslos begrüsst.

Kantone Vierzehn Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, VD, ZH) befürworten den

Vorschlag zur Anpassung der technischen Grössen. VD verweist in diesem Zusammenhang darauf, wie wichtig es sei, dass das Scheidungsgericht die korrekten technischen Grössen anwendet.

Ansonsten würden den Vorsorgeeinrichtungen, und damit indirekt den Beitragszahlenden, nicht

finanzierte Leistungen aufgebürdet. Sieben Kantone (BL, FR, GE, GL, SO, UR, ZG) haben sich nicht zu dieser Änderung geäussert.

Politische Parteien

FDP, GLP, SPS und SVP unterstützen die vorgeschlagene Anpassung.

Verbände der Wirtschaft

SBV, SGV und SGB begrüssen diese Änderung. Travail.Suisse hat sich nicht zu diesem Vorschlag geäussert.

Weitere Organisationen und Durchführungsstellen

Inter-pension, VVP, IZS, ASIP, SSR, KGAST und SVV befürworten die vorgeschlagene Änderung.

VVS, SKPE, die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, SSK, SWIC, die

Stiftung Auffangeinrichtung und FER haben sich nicht zu dieser Anpassung geäussert.

Spontane Stellungnahmen

CPEG, CP und FVE unterstützen die vorgeschlagene Änderung.