Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/81: Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge · 17 Seiten

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3.2.2 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)

3.2.2.1 Bemerkungen zu Artikel 1h Absatz 1 erster Satz (Versicherungsprinzip)

Diese Änderung wird von allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst.

Kantone

24 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI,

UR, VD, ZG, ZH) sprechen sich für die Änderung aus und befürworten die Reduktion des Anteils der Gesamtsumme der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität von aktuell 6 % auf neu 4 %. NE ist der Ansicht, der Wert von 6 % dürfe nicht angepasst werden, um (indirekt) die Anforderungen des Versicherungsprinzips und damit die Höhe der minimalen Deckung bei Invalidität und Tod zu stärken. LU, SO und ZH erachten die vorgeschlagene Reduktion als gerechtfertigt und begrüssen sie.

Politische Parteien

Die vier politischen Parteien (FDP, GLP, SPS, SVP), die eine Stellungnahme eingereicht haben, unterstützen diese Änderung.

Verbände der Wirtschaft

SBV, SGB, SGV und Travail.Suisse befürworten die vorgeschlagene Änderung. Travail.Suisse begrüsst den Entscheid, den Anteil der Gesamtsumme der Beiträge zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität auf 4 % zu reduzieren.

Weitere Organisationen und Durchführungsstellen

Zwölf weitere Organisationen und Durchführungsstellen (inter-pension, SKPE, VVP, die Konferenz

der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden, IZS, SSK, die Stiftung Auffangeinrichtung, ASIP, SSR, KGAST, SVV, FER) begrüssen diese Änderung.

Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden ist der Ansicht, dass die

vorgeschlagene Reduktion der Realität entspricht. ASIP erachtet diesen Vorschlag als sinnvoll und präzisiert, dass die Reduktion exzessive Risikoprämien verhindern wird. Die FER begrüsst die vorgeschlagene Änderung, hält sie im Vergleich zu den statistisch erhobenen Realitäten aber für eher niedrig.

Spontane Stellungnahmen

CPEG, CP und FVE unterstützen die vorgeschlagene Änderung.

3.2.2.2 Bemerkungen zu Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben e und f, Absatz 2 zweiter Satz und Artikel 55 Buchstabe f (lnfrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen)

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Lediglich 14 Vernehmlassungsteilnehmende haben Vorbehalte dazu. Diese betreffen die Schaffung einer separaten Anlagekategorie für Anlagen in Infrastruktur, die Risiken solcher Anlagen und die administrativen Massnahmen zur Kontrolle solcher Investitionen, die ausgebaut werden müssen.

Kantone

17 Kantone (AI, AR, BL, BS, GE, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH) befürworten die

vorgeschlagenen Änderungen.