Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/81: Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge · 17 Seiten
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Für SO spricht nichts dagegen, Anlagen in Infrastruktur in einer eigenen Bestimmung zu regeln und wie vorgeschlagen als separate Anlagekategorie zu behandeln. SG begrüsst, dass Investitionen in Infrastrukturanlagen attraktiver gemacht werden, fragt sich allerdings, inwieweit Investitionen in ausländische Anlagen die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze begünstigen und für die Schweiz von gesamtgesellschaftlicher Relevanz sind.
VD betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine Unterscheidung zwischen Infrastrukturanlagen und alternativen Anlagen schafft. Insofern sie die Sorgfaltspflicht der Vorsorgeeinrichtungen nicht schmälert, unterstützt VD diese Art von gemeinnützigen Investitionen der Pensionsfonds. Die Änderung erachtet VD somit als wünschenswert, da sie die Anlagepolitik klärt und diesen Anlagetyp fördert.
ZH begrüsst diese Änderung. Im Vergleich zu heute schaffe sie für Berufsvorsorgeträger einen wesentlich stärkeren Anreiz für Anlagen in Infrastrukturen. ZG weist ausdrücklich darauf hin, dass mit diesen erweiterten Anlagemöglichkeiten einem vorhandenen Bedürfnis Rechnung getragen wird und begrüsst die Möglichkeit, dass Vorsorgeeinrichtungen in grösserem Mass in ökologisch nachhaltige Projekte im In- und Ausland investieren können.
Zwei Kantone (FR, GL) haben sich nicht zu diesem Änderungsvorschlag geäussert.
Drei Kantone (AG, BE, SZ) haben Vorbehalte in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen. AG kann aus der vorgeschlagenen Bestimmung keinen Vorteil für die Vorsorgeeinrichtungen ersehen und hält eine Erweiterung des verfügbaren Anlagekatalogs nicht für angezeigt. Aus Sicht von BE sind die Verordnungsänderungen nicht nötig und es ist fraglich, ob damit tatsächlich die mit der Motion angestrebten Ziele der Unterstützung der Energiewende im Inland mit Finanzierungsquellen aus dem privaten Sektor sowie die Motivation der Vorsorgeeinrichtungen zu Investitionen in Infrastrukturanlagen erreicht werden. Nach Ansicht von SZ gilt es, noch einige Punkte zu klären, zum Beispiel, ob die Aktien und Nominalwerte von Infrastrukturbetrieben wie Elektrizitätswerken, Flughäfen oder Logistikunternehmen, die auch börsenkotiert sein und Anleihen emittieren können, künftig in der Kategorie Infrastruktur auszuweisen sind. Im erläuternden Bericht sei festgehalten, dass Investitionen in Infrastruktur auch direkt erfolgen können, wenn sie ausreichend diversifiziert sind. Die Gegenpartei dürfe 1 % des Vorsorgevermögens nicht überschreiten. SZ stellt sich die Frage, ob Aktien und Nominalwerte derselben Gegenpartei ebenfalls dazuzuzählen sind. Für SZ steht ausserdem nicht fest, ob in die Gesamtbegrenzung von 10 % auch die Gegenparteirisiken aus Investitionen in Aktien und Nominalwerte von Emittenten im Bereich von Infrastrukturanlagen mitzuzählen sind.
Politische Parteien
Zwei politische Parteien (FDP, GLP) begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen. Nach Ansicht der FDP werden Investitionen in Infrastruktur mit der Änderung attraktiver gemacht, insbesondere im Bereich Energie, Mobilität und Gesundheit. Ausserdem bieten diese Investitionen grundsätzlich interessante langfristige Erträge. Ebenfalls als sinnvoll erachtet die FDP die Möglichkeit, auch im Ausland investieren zu können. Die GLP ist der Ansicht, dass die Änderungen es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, in ökologisch nachhaltige Projekte zu investieren. Diese Massnahmen würden nicht nur die Energiewende unterstützen, sondern die Versicherten profitierten gleichzeitig von langfristigen Erträgen aus diesen Investitionen.
Zwei politische Parteien (SPS, SVP) haben Vorbehalte in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen. Die SPS ist der Ansicht, dass diese Anlagen aufgrund ihres heterogenen und offenen Charakters wirtschaftlichen, technischen und politischen Risiken ausgesetzt und somit wenig sicher sind. Daher sollten Infrastruktururanlagen der SPS zufolge nur im In- und nicht im Ausland zugelassen werden. Die SVP erachtet die Verordnungsänderungen als unnötig, da Vorsorgeeinrichtungen bereits heute in Infrastruktur investieren können.
Verbände der Wirtschaft
SGV und SBV begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen.