Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/81: Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge · 17 Seiten

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den vorgeschlagenen Änderungen die derzeitige Steuerpraxis offiziell verankert werden soll. NE bemerkt zu Absatz 4 der vorgeschlagenen Bestimmung, dass die vorgesehene Einschränkung eher im Widerspruch zu den immer zahlreicheren Bestimmungen und Einschränkungen steht, mit denen verhindert werden soll, dass Versicherte Anspruch auf exzessive Steuervergünstigungen haben, die über den Rahmen der Vorsorge im engeren Sinne hinausgehen. BE und SZ äussern Vorbehalte. BE ist der Ansicht, der Begriff «vollständiger Einkauf» sei näher zu definieren. Bei einer der Bestimmungen regt SZ eine alternative Formulierung an, um einer Besonderheit in der Regelung der Pensionskasse des Kantons Schwyz besser Rechnung zu tragen.

SO hat sich nicht zu dieser Bestimmung geäussert.

Politische Parteien

GLP, FDP, SPS und SVP befürworten diese Änderungen. Die GLP begrüsst, dass klargestellt wird, dass Überträge nach Erreichen des Rentenalters möglich sind, wenn die versicherte Person weiter erwerbstätig ist. Das schaffe Anreize zum Aufbau einer nachhaltigen Altersvorsorge.

Verbände der Wirtschaft

SBV, SGB, Travail.Suisse und SGV befürworten diese Änderungen. Insbesondere Travail.Suisse begrüsst die Anpassungen, die eine vollständige Schliessung der Lücken in der 2. Säule ermöglichen und die bestehende Praxis klar in der Verordnung festhalten.

Weitere Organisationen und Durchführungsstellen

9 weitere Organisationen und Durchführungsstellen (inter-pension, VVS, VVP, IZS, SSK, ASIP, SSR, KGAST, FER) begrüssen die Änderungsvorlage.

Der VVS begrüsst die klare Regelung, die die langjährige Steuerpraxis bestätigt und unterschiedliche Praktiken in den Kantonen vereinheitlicht. Er ist jedoch der Ansicht, dass es angesichts der klaren Zunahme von Personen, die länger arbeiten, sowie als Anreiz, um länger zu arbeiten, sinnvoll wäre, eine analoge Bestimmung zu jener in Artikel 16 FZV vorzusehen. Die SSK befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen, mit der in der BVV 3 eine Praxis verankert wird, die vom BSV gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Vorsorge der SSK erarbeitet und in den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 136, Rz. 893 präzisiert wurde. Die FER begrüsst diese Änderungen und präzisiert, dass die Verankerung der geltenden Praxis in der Verordnung die Transparenz und die Rechtssicherheit erhöht. Die SKPE unterstützt die Änderungsvorlage, ist jedoch der Ansicht, dass Vorsorgepolicen und Vorsorgekonten der Säule 3a gleich zu behandeln sind. Auch der SVV spricht sich für diese Änderungen aus, schlägt aber vor, einige Punkte zu präzisieren und beantragt, die vorgeschlagenen Änderungen umzuformulieren.

Spontane Stellungnahmen

CPEG, CP und FVE befürworten alle vorgeschlagenen Änderungen.