Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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1.3 Ziele
• Sicherung der Finanzierung der beruflichen Vorsorge - Senkung des Umwandlungssatzes
• Erhalt des Leistungsniveaus resp. Verbesserung für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte
Das Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge hat sich grundsätzlich bewährt. Es sieht sich jedoch mit den Herausforderungen der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung konfrontiert. Wenn nicht rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung zu begegnen, sind die Finanzierung der Altersvorsorge und der Erhalt eines angemessenen Leistungsniveaus im Ruhestand gefährdet.
Sicherung der Finanzierung der beruflichen Vorsorge – Senkung des Umwand-
lungssatzes
Die Herausforderung der im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten obligatorischen beruflichen Vorsorge besteht vor allem in der wegen der steigenden Lebenserwartung längeren Rentenbezugsdauer und den tiefen Zinsen. Der aktuelle Mindestumwandlungssatz trägt der Lebenserwartung und den tiefen Zinsen nicht Rechnung. Damit das finanzielle Gleichgewicht in der beruflichen Vorsorge weiterhin gewährleistet werden kann, ist eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unumgänglich.
Niveau der Altersleistungen im Rentenalter erhalten respektive verbessern
Diese Zielsetzung bedeutet, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen das Niveau der Altersrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht sinken darf. Daher sind Ausgleichmassnahmen erforderlich, um die Auswirkungen der Anpassung auf die Renten aller Versicherten, die von der Anpassung betroffen sind, auszugleichen. Dazu gehören auch Bestimmungen für die Übergangsgeneration. Generell sind die Leistungen der beruflichen Vorsorge in den letzten Jahren gesunken. Die vorgesehenen Massnahmen sollen dieser Tendenz entgegenwirken. Die Altersleistungen der 1. Säule und der obligatorischen beruflichen Vorsorge sollen zusammen weiterhin ein angemessenes Leistungsniveau ergeben. Der Erhalt des Rentenniveaus in der beruflichen Vorsorge erfolgt durch Ausgleichsmassnahmen, nämlich durch die Halbierung des Koordinationsabzuges, eine Anpassung der Altersgutschriften und einen Rentenzuschlag zur Alters- oder zurInvalidenrente. Der Rentenzuschlag bewirkt aber auch eine Verbesserung der Vorsorge von tieferen und mittleren Einkommen (vgl. Ziff. 1.2.3). Zu diesen Einkommensgruppen gehören besonders viele Teilzeitarbeitende und insbesondere Frauen.
1.4 Methode
• AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge werden separat reformiert.
In der Reform der Altersvorsorge 2020 wurde vorgeschlagen, die 1. Säule und die obligatorische berufliche Vorsorge gleichzeitig in einer einzigen umfassenden Vorlage zu reformieren. Dieses Vorgehen führte jedoch zu einer erhöhten Komplexität der Vorlage, die sogar zu einem der Gründe für die Ablehnung der Vorlage wurde (vgl.