Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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VOTO-Studie4). Deshalb will der Bundesrat die AHV und die berufliche Vorsorge separat reformieren. Die Arbeiten wurden parallel lanciert, folgen aber unterschiedlichen Zeitplänen. Dadurch kann auch der besonderen Funktion, die die Sozialpartner in der 2. Säule haben, besser Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Reform AHV 21 am 28. August 2019 verabschiedet5. Darin sollen in beiden Säulen das Rentenalter (künftig: Referenzalter) von Frau und Mann vereinheitlicht und die Flexibilität des Bezugs der Altersrente stark erhöht werden (Teilbezug, Vorbezug und Aufschub der Rente).
Am 20. Dezember 2027 beschloss der Bundesrat, die Sozialpartner an der BVG-Reform zu beteiligen. Am 2. März 2018 erklärten sie sich bereit, konkrete Vorschläge zu präsentieren. Seither haben die Sozialpartner umfassende Diskussionen über die Kernelemente einer BVG-Reform geführt. Sie haben dem Bundesrat das von ihnen erarbeitete Kompromissmodell am 2. Juli 2019 präsentiert. Nach der Präsentation fanden drei Diskussionen mit den Sozialpartnern zu technischen Aspekten statt (am 16. August, 24. September und 17. Oktober 2019). Das Ziel war es, den vorliegenden Vorentwurf zu erarbeiten, der in allen Punkten den Vorstellungen der Sozialpartner entsprechen und mit internationalem Recht, von dem nicht abgewichen werden kann, im Einklang sein sollte. Am 31. Oktober haben die Sozialpartner bestätigt, dass sie den Vorentwurf unterstützen. Der Bundesrat hat beschlossen, das Verhandlungsergebnis der Sozialpartner noch 2019 in die Vernehmlassung zu schicken. So können die AHV und die berufliche Vorsorge an die wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten angepasst und gleichzeitig der Erhalt des Leistungsniveaus gewährleistet werden.
1.5 Wirtschaftliche Entwicklung
Für die finanzielle Stabilität der beruflichen Vorsorge ist hauptsächlich die Entwicklung der Finanzmärkte entscheidend. Die Entwicklung der Finanzmärkte in den vergangenen Jahren ist von extrem tiefen Zinsen geprägt. Während die Rendite 10- jähriger Schweizer Bundesobligationen in den 1990er-Jahren noch durchschnittlich 4,8 Prozent betrug, sank sie nach der Finanzkrise 2008 auf rekordtiefe Niveaus und liegt seit 2015 sogar mehrheitlich im negativen Bereich. Im August 2019 fiel sie nochmals deutlich und lag zeitweilig unter dem Wert von -1 Prozent. Es zeigt sich, dass die zunächst als kurz- bis mittelfristiges Phänomen betrachtete Tiefzinsphase wesentlich stärker ausfällt und länger anhält als anfänglich erwartet.
4 Milic T., Reiss T. und Kübler D.: VOTO-Studie zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017, Aarau, Lausanne und Luzern, 2017; die Studie ist abrufbar unter: www.voto.swiss > Publikationen und Daten. Für die Studie wurden 1511 Stimmberechtigte befragt.
5 Vgl. BBl 2019 6305