Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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Durch die Kombination dieser Massnahmen kann das Leistungsniveau insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sogar umgehend verbessert werden, wovon insbesondere Frauen profitieren werden.
Überblick:
Geltende Ordnung Sozialpartnerkompromiss
Eintrittsschwelle 21 330 Franken 21 330 Franken
Koordinationsabzug 24 885 Franken 12 443 Franken
Mindestumwandlungssatz 6,8 % 6,0 %
Altersgutschriften
21-24 - -
25-34 7 % 9 %
35-44 10 % 9 %
45-54 15 % 14 %
55-ordentliches Rentenalter 18 % 14 %
Rentenzuschlag für Personen, die in den folgenden Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung das ordentliche Rentenalter erreichen:
1.-5. Jahr - 200 Franken / Monat
6.-10. Jahr - 150 Franken / Monat
11.-15. Jahr - 100 Franken / Monat
ab 16. Jahr - Fixierung der Höhe pro Ka-
lenderjahr durch den Bundesrat
Finanzierung - 0,5 % (auf den AHV-
pflichtigen Einkommen)
Zuschüsse bei ungünstiger Ja Nein
Altersstruktur
Prämie zur Finanzierung des Nein Ja
Leistungserhalts
Kosten*
in Franken 2,7 Mrd. Fr.
in % Lohnbeitrag 0,9 %
*Schätzung für das Jahr 2019