Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten

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Durch die Kombination dieser Massnahmen kann das Leistungsniveau insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sogar umgehend verbessert werden, wovon insbesondere Frauen profitieren werden.

Überblick:

Geltende Ordnung Sozialpartnerkompromiss

Eintrittsschwelle 21 330 Franken 21 330 Franken

Koordinationsabzug 24 885 Franken 12 443 Franken

Mindestumwandlungssatz 6,8 % 6,0 %

Altersgutschriften

21-24 - -

25-34 7 % 9 %

35-44 10 % 9 %

45-54 15 % 14 %

55-ordentliches Rentenalter 18 % 14 %

Rentenzuschlag für Personen, die in den folgenden Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung das ordentliche Rentenalter erreichen:

1.-5. Jahr - 200 Franken / Monat

6.-10. Jahr - 150 Franken / Monat

11.-15. Jahr - 100 Franken / Monat

ab 16. Jahr - Fixierung der Höhe pro Ka-

lenderjahr durch den Bundesrat

Finanzierung - 0,5 % (auf den AHV-

pflichtigen Einkommen)

Zuschüsse bei ungünstiger Ja Nein

Altersstruktur

Prämie zur Finanzierung des Nein Ja

Leistungserhalts

Kosten*

in Franken 2,7 Mrd. Fr.

in % Lohnbeitrag 0,9 %

*Schätzung für das Jahr 2019