Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Polizei fedpol

Artikel 356 Absatz 1 StGB des Bundesbeschlusses Prüm und Eurodac

AsyLex verweist auf Artikel 356 Absatz 1, wonach der Bund und die Kantone gestützt auf das Abkommen von Prüm die Vertragsstaaten mittels Abgleich von Daten und Austausch von Informationen insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität unterstützen können. AsyLex kritisiert, dass es nicht ersichtlich sei, weswegen hier mit dem Wort «insbesondere» der Anwendungsbereich auch fü r andere Zwecke geöffnet werden soll, vor allem auch, da das Prüm-Abkommen keine Einschränkung bezüglich Deliktskategorien vornimmt. AsyLex beantragt die Streichung dieses Wortes.

Schweizerische Zentralstelle zur Auswertung von Schusswaffenspuren (ZSAS)

ZH ist der Ansicht, dass auch die schweizerische Zentralstelle zur Auswertung von Schusswaffenspuren (ZSAS) als weitere nationale Kontaktstelle benannt werden sollte. Die ZSAS wird im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) seit 25 Jahren von der Stadtpolizei und der Kantonspolizei Zürich (Forensisches Institut) betrieben. Der Vorlage-Artikel 357 StGB des Bundesbeschlusses Prüm und Eurodac muss deshalb entsprechend ergänzt werden.

Interoperabilität

ZH moniert, dass es unklar bleibt, ob und wie das Prümer Abkommen in die laufenden Bestrebungen der EU betreffend Interoperabilität einbezogen wird. ZH fordert, dass Entwicklungen in Forschung und Technik (z. B. bei der Gesichtserkennung oder bei Sprachaufnahmen, Vereinfachung der zweiten Phase) bei der Umsetzung der Abkommen berücksichtigt werden.

SG stellt fest, dass die Vernetzung von Informationssystemen der Strafverfolgungsbehörden auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben wird. Erwähnt werden z. B. die Nationale Abfrageplattform der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der kriminalpolizeiliche lnformationsverbund OSTPOL. SG begrüsst all diese Vorhaben grundsätzlich, fordert indessen, dass sie untereinander hinreichend koordiniert werden und dass alle Beteiligten möglichst frühzeitig miteinbezogen werden.

TG, VSPB und AG KT würden es begrüssen, wenn der Bund dem Programm Prüm den Vorrang geben würde.

TI verweist auf den Zeitplan für die Umsetzung der Abkommen. Hinsichtlich der mit Prüm Plus stehenden Informationssystemen wird darauf hingewiesen, dass sie nicht vor 2024 voll betriebsfähig sein werden, was zu lange ist. TI hofft darauf, dass die Fristen verkürzt werden.