Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
die restlichen in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen gelten sie nicht als Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstandes. Am 27. Juni 2019 wurde in Brüssel das Eurodac-Protokoll unterzeichnet.
1.2 Abkommen zur Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC-Abkommen)
Das zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossene PCSC-Abkommen zielt auf eine stärkere polizeiliche Zusammenarbeit ab, indem der Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten vereinfacht wird. Dadurch können die Schweizer Behörden innerhalb kürzester Zeit feststellen, ob die US-amerikanischen Behörden über sachdienliche Informationen verfügen. Die Umsetzung des PCSC-Abkommens mit den Vereinigten Staaten ist eine der Bedingungen, dass die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen kann. Die Schweiz und die Vereinigten Staaten haben am 12. Dezember 2012 das PCSC-Abkommen unterzeichnet.
1.3 Programm Prüm Plus
Da diese Dossiers technische und juristische Synergien aufweisen, ist es unabdingbar, dass sie sowohl beim politischen Prozess als auch bei der technischen Umsetzung parallel geführt werden. Aus diesem Grund wurde bei fedpol unter der Verantwortlichkeit von fedpol eine Programmstruktur unter dem Namen «Progamm Prüm Plus» geschaffen. Die in Zusammenhang mit diesem Programm stehenden Arbeiten umfassen eine Programmstudie. Sie umfasst die Analyse der Lage, der Ziele und der technischen Anforderungen und der Realisierung der für den Informationsaustausch vorgesehenen IT-Systemen und deren Tests.
2 Verlauf der Vernehmlassung und Übersicht über die Ergebnisse
2.1 Einleitende Anmerkungen
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv oder negativ aufgenommen worden sind. Aufgezeigt werden auch die eingebrachten Änderungsvorschläge. Bei Vernehmlassungsteilnehmenden, die die Vorlage generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die die Vorlage generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen. Die Liste der Vernehmlassungsadressaten findet sich unter Ziffer 3. Für detaillierte Angaben zu den Stellungnahmen wird auf den Originaltext der Stellungnahmen verwiesen.7
2.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Die Vernehmlassung ist nach Massgabe von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)8 durchgeführt worden. Stellung genommen haben 24
7 Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EJPD
8 SR 172.061