Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
1 Allgemeines
Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens sind zwei Vorlagen zu Bundesbeschlüssen gewesen. Die erste Vorlage betrifft die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Prümer Zusammenarbeit) und des Eurodac-Protokolls zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Die zweite Vorlage handelt von der Genehmigung und Umsetzung des Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten. Die beiden Vorlagen bedingen Änderungen des Strafgesetzbuches1, des DNA-Profil-Gesetzes2, des Asylgesetzes3 und des Ausländer- und Integrationsgesetzes4. Wegen der thematischen Kongruenz der beiden Vorlagen werden sie im Rahmen einer als «Progamm Prüm Plus» bezeichneten Programmstruktur parallel geführt.
Der Bundesrat eröffnete das Verfahren zur Vernehmlassung der beiden Vorlagen am 13. Dezember. Es endete am 31. März 2020. Wegen der COVID-19-Pandemie bat eine Reihe von Vernehmlassungsteilnehmenden um eine Fristverlängerung. Diesem Ersuchen wurde entsprochen und die Frist bis am 17. April 2020 verlängert.
1.1 Abkommen über die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit und am Eurodac-Protokoll
Derzeit können die schweizerischen Polizeibehörden nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen, um auf internationaler Ebene Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten zu erhalten. Sie müssen in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob relevante Informationen vorhanden sind, und ohne Garantie, eine Antwort zu erhalten. Die Prümer Zusammenarbeit5 kann diesem Mangel Abhilfe schaffen. Das Abkommen über die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit wurde am 27. Juni 2019 in Brüssel unterzeichnet. Dieses Abkommen stellt keine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar.
In der Eurodac-Datenbank werden Fingerabdrücke von Personen erfasst, die in einem Dublin-Staat Asyl beantragen oder beim Versuch, illegal in den Dublin-Raum einzureisen, festgenommen worden sind. Im Juni 2013 verabschiedeten das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat die Eurodac-Verordnung.6 Sie enthält Bestimmungen über den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die in der Eurodac-Datenbank verzeichneten Daten. Anders als
1 SR 311.0
2 SR 363
3 SR 142.31
4 SR 142.20
5 Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (L 210/1 vom 6.8.2008, S. 1) und Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (L 210/12 vom 6. 8.2008, S. 12).
6 Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (L 180/1 vom 26.9.2013, S. 1).