Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
Kantone, 5 politische Parteien (CVP, SVP, SP, FDP, GPS), zwei Dachverbände
(Travail.Suisse, Schweizerischer Städteverband), das Bundesgericht (BG), das
Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und 14 interessierte Kreise. Insgesamt sind 47 Stellungnahmen abgegeben worden. Zehn zur Vernehmlassung Eingeladene haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (BG, BVGer, SZ, GR, SVR, Flughafen Zürich AG, VSAA, SSV, Travail.Suisse, SKG). Keiner der Adressaten hat empfohlen, die Vorlagen abzulehnen.
2.2.1 Allgemeine Beurteilung
Acht der Vernehmungsteilnehmenden unterstützen die Vorlagen vollumfänglich (AG, BS, LU, SH, ZG, FDP, CVP, Centre Patronal), und zwar hauptsächlich, weil, wie sie anführen, dank diesen Instrumenten Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer bekämpft werden können, bessere Möglichkeiten gegeben sind, vermisste Personen zu finden oder solche, nach denen gefahndet wird, kriminalpolizeiliche Ermittlungen schneller und effizienter durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden können und der Datenschutz auf einem Niveau gewährt wird, der mit der Schweizer Rechtsordnung konform ist.
Die Kantone SG, TG, OW und die SSK sind mit der Genehmigung und Umsetzung der drei Abkommen grundsätzlich einverstanden.
AR, BE, FR, NW, SO, TI, VD, ZH, die SVP, der VSPB, CURML, AG KT, KKPKS und KKJPD
sprechen sich für die Genehmigung und Umsetzung der drei Abkommen aus. Sie verweisen auf die grossen Vorteile, die diese Instrumente zur Bekämpfung schwerer Straftaten bieten. Vor allem helfen diese Abkommen den Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes bei ihrer Arbeit. SO merkt an, dass die Strafverfolgungsbehörden sich dank der Abkommen verstärkt auf eine gezielte Ermittlungsarbeit konzentrieren können.
AI, FR, TI, ZH und die SVP befürworten es, dass die drei Abkommen genehmigt und umgesetzt werden. Sie sind der Überzeugung, dass die Abkommen es den Schweizer Polizei- und Justizbehörden ermöglichen werden, Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Auch JU hält dafür, dass die Prümer Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität unerlässlich ist. Gut findet JU, dass für diese Zusammenarbeit kein Deliktskatalog erstellt worden ist. Der im Rahmen des PCSC-Abkommens vorgesehene Deliktskatalog sei in dieser Zusammenarbeit einheitlich und angemessen. JU sieht in den Abkommen einen klaren Vorteil für das gesamte schweizerische Justizsystem.
GE erachtet die Möglichkeit, international DNA-Profile und Fingerabdrücke rasch abzugleichen, als eine unverzichtbare Massnahme zur Rechtspflege und Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung. GE weist darauf hin, dass der Kanton Genf wegen seiner geografischen Lage und anderer Umstände von grenzüberschreitender Kriminalität und insbesondere, was organisierte Kriminalität anbelangt, ganz besonders betroffen ist. GE spricht sich deshalb vorbehaltlos dafür aus, dass die drei Abkommen genehmigt und umgesetzt werden.
BL befürwortet die Genehmigung und Umsetzung der drei Abkommen, zumal die Möglichkeit, DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten auf einfache und geregelte Weise auszutauschen, äusserst nützlich ist zur wirksamen Bekämpfung der