Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
Die SVP ist der Überzeugung, dass der Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program sowohl in sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht Vorteile bietet, weshalb auch künftig garantiert werden muss, dass die Schweiz an diesem Programm teilnehmen kann. Der Verbleib bringt auch Vorteile, was die Administrativkosten anbelangt und Geschäfts- und Urlaubsreisen in die USA gestalten sich unkompliziert. Ausserdem, so die SVP, ist und bleibt die Grenzkontrolle das wirksamste Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität. Die SVP verweist dabei darauf, wie die Situation war, noch bevor die Schweiz dem Schengen-Raum beigetreten war.
Die SP spricht sich grundsätzlich, aber nichtsdestoweniger kritisch für die Abkommen aus. Vor allem anderen muss bei deren Umsetzung der Schutz von Daten und des Staates sichergestellt werden. Was den Datenschutz angeht, ist die Umsetzung des PCSC-Abkommens besonders problematisch. Die SP anerkennt zwar, dass sowohl ein Interesse an einer verstärkten bilateralen Zusammenarbeit als auch ein direkter Zusammenhang besteht zwischen dem Abkommen und dem Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program. Es wird indessen darauf hingewiesen, dass der Bundesrat es in betrieblicher Hinsicht nicht als absolut unerlässlich erachtet, dass das PCSC-Abkommen abgeschlossen wird. Die SP ist der Auffassung, dass die Genehmigung und Umsetzung der Abkommen über die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit und am Eurodac-Protokoll vorteilhaft ist, vor allem, weil damit Verfahren in Verbindung mit den Schengen- bzw. Dublin-Abkommen vereinfacht werden.
Die GPS sehen die drei Abkommen mit kritischem Blick. Werden sie genehmigt, verlangen die GPS ausdrücklich, dass bei deren Anwendung die Grundrechte, die rechtsstaatlichen Prinzipien und der Schutz der Daten betroffener Personen respektiert werden. Damit dieser letzte Punkt gewährleistet wird, sollte der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten als Kontrollorgan bemüht werden.
2.2.2 Verwendung von Fahrzeug- und Halterdaten (Beschluss 2008/615/JI)
TG schlägt vor, die Prümer Zusammenarbeit und die Daten auch zur Ahndung von Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz10 zu nutzen.
Die ACVS erachtet es als wünschenswert, im Zusammenhang mit Ordnungsbussen und Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz Daten über Fahrzeuge und deren Halter automatisch abgleichen zu können. Dabei wird auf Deutschland, Frankreich und Österreich verwiesen, wo dies bereits möglich ist. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Informationssystems EUCARIS das derzeit verwendete Verfahren, um internationale Anfragen zu stellen, massgeblich erleichtern würde, zumal dieses Verfahren ein grosses Mass an manueller Arbeit voraussetzt. Ob die Anfrage – so sie denn überhaupt beantwortet wird – erfolgreich ist, ist indessen oft ungewiss. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Kanton Bern jährlich 12'000 Auskunftsersuchen an ausländische Behörden stellt, wovon nur gerade 15 Prozent beantwortet werden. Die geschilderte Problematik stellt sich in allen Kantonen in unterschiedlicher Ausprägung. Es wird davon ausgegangen, dass es jährlich um rund 100'000 Ersuchen geht. Die ACVS ist davon überzeugt, dass mit EUCARIS eine effiziente Abwicklung der einzelnen Verfahren gewährleistet wird und Widerhandlungen im Strassenverkehr, die sich ausländische Staatsangehörige haben zuschulden kommen lassen, konsequent geahndet werden können. Damit dies möglich ist, sollte die Schweiz nach Meinung der ACVS die
10 SR 741.01