Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Polizei fedpol

Kriminalität in der Schweiz. Mit Hilfe dieser Instrumente lassen sich mehr Straftaten aufklären. Das zeigen Beispiele aus dem benachbarten Ausland. BL hofft darauf, dass die schweizerischen und ausländischen Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeiten, die diese Abkommen bieten, intensiv nutzen werden, nicht zuletzt auch, weil BL wegen seiner geografischen Lage laufend mit grenzüberschreitender Kriminalität zu tun hat.

FR begrüsst den Abschluss der beiden mit der EU getroffenen Abkommen und das mit den USA vereinbarte Protokoll vorbehaltlos. Das Eurodac- und das Prümer Abkommen werden die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der EU stärken, und das PCSC-Abkommen wird den Informationsaustausch mit den USA verbessern helfen. Dank dieser Abkommen wird es möglich sein, schwere Straftaten strafrechtlich wirksamer zu verfolgen und die kantonale Aufklärungsquote zu verbessern.

GL ist davon überzeugt, dass durch die Genehmigung der drei Abkommen der internationale Datenaustausch zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbessert und sich die Strafverfolgung wirksamer gestalten wird. GL hält ausserdem dafür, dass die zu erwartende höhere Aufklärungsquote eine Präventivwirkung zeitigen wird, die sich als effektiver erweist, als wenn strengere Sanktionen angedroht werden. GL ist indessen der Meinung, dass es in der Schweiz grosse Hürden gibt, wenn es darum geht, DNA-Profile tatverdächtigter und rechtskräftig verurteilter Personen zu erstellen. GL schlägt vor, dass die Strafprozessordnung (StPO)9 angepasst wird, damit auch die Effizienz der zur Genehmigung unterbreiteten Abkommen verbessert wird.

ZH begrüsst es, dass der Datenaustausch in Zusammenhang mit Grossveranstaltungen erleichtert werden soll. Dies ist vor allem zur Bekämpfung von Hooliganismus von Vorteil.

Das Centre Patronal findet, dass die Möglichkeit, DNA-Profile und Fingerabdrücke abzugleichen – sei es gestützt auf die Prümer Zusammenarbeit oder auf das PCSC-Abkommen –, einen Gewinn an Zeit und Effizienz bringt, wobei jedem Staat die Kontrolle über die Daten garantiert wird, die er verbreitet. Das Centre Patronal merkt ausserdem an, dass die Umsetzung des PCSC-Abkommens als Voraussetzung für den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program als eine legitime Forderung oder auch als ein Druckmittel aufgefasst werden kann. Das Centre Patronal weist auch darauf hin, dass die unterzeichneten Abkommen gegenseitige Rechte einräumen, ausgesetzt oder gekündigt werden können und dass die mit der EU geschlossenen Abkommen keine Weiterentwicklung des Schengen- oder des Dublin-Besitzstands darstellen.

AsyLex hält dafür, dass auch im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität die Grundrechte Betroffener respektiert werden müssen. AsyLex bekräftigt seine grundsätzlich kritische Haltung, was die zunehmende Vernetzung von Migrations-Datenbanken angeht. AsyLex ist der Auffassung, dass es aus Gründen der Verhältnismässigkeit unabdingbar ist, dass vor der Verbreitung personenbezogener Daten die Kaskadenabfrage und das im Rahmen von Eurodac angewandte Hit/No-Hit-Verfahren respektiert werden. AsylLex moniert, dass Daten über Personen aus Drittstaaten anders bearbeitet werden als die Daten über Schweizer Staatsangehörigen und Angehörige von EU- und EFTA-Staaten.

9 SR 312.0