Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 18 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
NW findet, die Vorlage ermöglicht es, nach Vermissten und Verstorbenen zu fahnden, deren Identität unbekannt ist.
VD, CURML und AG KT sind der Meinung, dass im Hinblick auf das Identifizieren von Personen die Vorlage die Möglichkeit vorsehen müsste, Informationen zu Personen einzufordern, die über ihre Identität keine Angaben machen können oder diese nicht preisgeben wollen. Auch sollte es möglich sein, Angaben zur Identifikation von Verstorbenen einzufordern, über deren Identität nichts bekannt ist. Damit es ausdrücklich erlaubt ist, entsprechende Informationen einzuholen, wird vorgeschlagen, den in der Vorlage vorgesehenen Artikel 13 Absatz 1 bis 4 des DNA-Profil-Gesetzes um den folgenden Teilsatz zu ergänzen: «…und um eine verstorbene Person oder eine Person zu identifizieren, die über ihre Identität keine Angaben machen kann oder will.».
VD, CURML und AG KT schlagen beim neu vorgesehenen Artikel 13b Absatz 1 und 2 des DNA-Profil-Gesetzes und beim Artikel 6 Absatz 1 des PCSC-Abkommens eine ähnliche Änderung wie die im vorhergehenden Absatz vor.
2.2.4 Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Umsetzung des Prümer- und PCSC-Abkommens und des Eurodac-Protokolls
GE weist auf die Bedeutung des Datenschutzes hin, den es bei dem auf die drei Abkommen gestützten Informationsaustausch zu berücksichtigen gilt. Es ist darauf zu achten, dass DNA-Profile und Fingerabdrücke nicht zu anderen als in den Abkommen vorgesehenen Zwecken gesammelt werden können. Die Empfängerstaaten von Daten zu DNA-Profilen und Fingerabdrücken müssen ein ausreichend hohes Datenschutzniveau aufweisen.
TI, AG, BS, LU, SH, ZH, FDP, CVP, SVP und Centre Patronal sind davon überzeugt, dass
die Abkommen den Datenschutz hinreichend garantieren.
Eurodac-Protokoll und Prümer Abkommen
Die SP Schweiz fordert die Erwähnung des EDÖB als nationale Kontrollbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Anwendung dieser beiden Abkommen, wie es die dafür massgebende EU-Verordnung 603/2013 in ihrem Artikel 30(1) vorsieht.
PCSC-Abkommen
Das Centre Patronal weist darauf hin, dass die USA nicht immer viel von Gegenseitigkeit hält, wenn es um die eigenen Forderungen geht. Die Auffassung der USA von Datenschutz sei offenbar weniger eng gefasst, als dies in Europa der Fall ist.
Die SP zeigt sich besorgt, was die Respektierung des Datenschutzes in den USA anbelangt und weist darauf hin, dass auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates und der EDÖB Bedenken geäussert haben.
Todesstrafe
GE ist der Meinung, die Schweiz müsste den USA gegenüber nochmals ihre Position verdeutlichen, was die Todesstrafe angeht und in Zusammenhang mit Datenübermittlung Vorkehrungen treffen, das heisst, die Übersendung von Daten über eine Person davon