Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten
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Protokolls, eine allfällige Nichtübernahme wirkt sich nicht auf das DAA aus und führt nur zur Beendigung des Protokolls.
Zudem ist vorgesehen, dass bei der Auslegung oder der Anwendung dieses Protokolls bzw. bei allfälligen diesbezüglichen Streitigkeiten die Regeln des DAA gelten, einschliesslich der Rolle des Gemischten Ausschusses.
Der Text erlaubt es der Schweiz weiter, vom Protokoll zurückzutreten, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist, ohne dass dies den Austritt der Schweiz aus Zusammenarbeit von Dublin bzw. Schengen zur Folge hätte. Umgekehrt würde aber die Beendigung der Zusammenarbeit von Dublin oder Schengen zur Beendigung des Protokolls führen. Dies erklärt sich durch den rechtlichen Bezug zwischen den Texten.
1.4.3 PCSC
Die Schweizer Delegation wurde von fedpol geleitet, begleitet von der Direktion für Völkerrecht des EDA sowie der Schweizer Botschaft in Washington. Erste Verhandlungen fanden im Mai 2012 in Washington statt. Sie wurden am 26. Juni 2012 mit der Paraphierung des Dokuments in Bern abgeschlossen. Am 21. September 2012 genehmigte der Bundesrat die Unterzeichnung des Abkommens, die am 12. Dezember 2012 in Washington stattfand.
Die im Verhandlungsmandat bestimmten Richtlinien wurden vollumfänglich im Abkommen berücksichtigt. Den Datenschutzanliegen der Schweiz und der grundsätzlichen Beschränkung des Anwendungsbereichs des Abkommens auf Verbrechen nach Schweizer Definition wurde in den Verhandlungen grosser Stellenwert beigemessen. Die Schweiz verfügt nun über eine weitgehende und gute Regelung mit den USA. In Anbetracht dieses Verhandlungserfolgs der Schweizer Delegation und der Wichtigkeit des Verbleibs der Schweiz im Visa Waiver Program der USA hat der Bundesrat das PCSC-Abkommen genehmigt und seine Unterzeichnung beschlossen.
Der auf dem Prümer System der Europäischen Union basierende automatisierte Abruf von Fingerabdruck- und DNA-Daten erleichtert den polizeilichen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den USA. Das Abkommen schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass die Parteien im Rahmen der Bekämpfung schwerer Kriminalität in der ersten Phase Fingerabdruck- oder DNA-Daten mit den anonymisierten Referenzdaten der jeweils anderen Partei abgleichen können. Stimmen die Daten überein, kann in einem zweiten Schritt die abrufende Partei um Mitteilung der zu den pseudonymisierten Referenzdaten gehörenden Personendaten auf dem regulären polizeilichen Amtshilfeweg ersuchen. Der automatisierte Abruf ermöglicht der Schweiz und den USA folglich, Kriminalitätsbezüge zwischen den beiden Staaten schneller aufzudecken und den Informationsaustausch zu intensivieren.
Die Möglichkeit im Abkommen, eine Kontingentierung der Abrufe zu vereinbaren, nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schweiz aus operationeller Sicht, da die Polizeizusammenarbeit mit den USA gut funktioniert. Die