Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten
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Das Geschäft wird mit zwei Bundesbeschlüssen behandelt: Der Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung zweier Abkommen mit der EU betreffend Prüm und Eurodac umfasst zwei Abkommen. Zwischen diesen beiden Abkommen besteht ein so enger Bezug, dass die Anwendbarkeit des einen von der Anwendbarkeit des anderen abhängt und daher diese in einem Bundesbeschluss zusammengenommen werden. Der Bundebeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens mit den USA über Prävention und Bekämpfung schwerer Verbrechen ist inhaltlich selbständig. Dennoch befassen sich die beiden Bundesbeschlüsse mit einer sehr ähnlichen Materie, so dass es angezeigt ist, sie in einem Geschäft, also mit einem Erläuternden Bericht und einer Botschaft zu behandeln.
4.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die Umsetzung des Abkommens zur Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit, des PCSC-Abkommens und des Eurodac-Protokolls in der Schweiz führt zu Aufwendungen finanzieller und personeller Art für die Bundesverwaltung und die Kantone. Diese unter Ziffer 6 erwähnten Aufwendungen müssen jedoch mit den grossen Vorteilen aufgewogen werden, die die neuen Möglichkeiten infolge der Umsetzung der beiden Abkommen sowie des Protokolls bieten. Der vereinfachte Abgleich von daktyloskopischen Daten und DNA-Profilen mit den Mitgliedstaaten der EU sowie mit den Vereinigten Staaten wird für die schweizerischen Strafverfolgungsbehörden ein wichtiger Vorteil sein. Ausserdem können sie Abfragen in der Eurodac-Datenbank tätigen. All diese Entwicklungen führen zu einer Erhöhung der Sicherheit in der Schweiz.
4.3 Umsetzungsfragen
Der Bund und möglicherweise die Kantone müssen die zur Umsetzung ins Landesrecht nötigen Normen schaffen. Der Vollzug der Abkommen wird im Landesrecht geregelt.
Die Anwendung der neuen Regelungen wird sich weitgehend auf erprobte, da bereits bestehende Abläufe stützen können.
Die Kantone erhalten über ihre Behörden erweiterte Möglichkeiten für den Abgleich von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten sowie Daten zu Fahrzeugen und Fahrzeughaltern.
5 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
5.1 Strafgesetzbuch
5.1.1 Neuer Zwischentitel: 5quinquies. Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens zur Beteiligung an «Prüm»
Der Zwischentitel macht die neuen Artikel 356 ff. StGB zur Beteiligung an «Prüm» innerhalb des Gesetzes kenntlich und grenzt sie vom vorherigen Zwischentitel 5quater. SIRENE-Büro ab.