Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

verlangen eine «konsequente Flächen- und Standortvorratspolitik» und einen «konsequenten

Biodiversitätsschutz». Im Artikel 10 EnG sei zu präzisieren, dass zu den freizuhaltenden Zonen

insbesondere schutzwürdige Lebensräume und Lebensräume bedrohter Arten gehören. Die Kantone sollen zudem verpflichtet werden, solche Gebiete und Gewässerstrecken zu bezeichnen. Bedingung für die Förderung müsse die Einhaltung der Bestimmungen von GSchG und NHG sein. Artikel 13 (Zuerkennung des nationalen Interesses in weiteren Fällen) ist nach Ansicht der SES u.a. aufzuheben. Swissolar, SES, Casafair und SKS fordern ein nationales Interesse für alle Speichertechnologien mit der Netzdienlichkeit als Voraussetzung. Bereits die Zweckbestimmung des EnG soll festhalten, dass die Energieversorgung auf der Nutzung «umwelt- und naturverträglicher» erneuerbarer Energien beruhen müsse (Art. 1 Abs. 2 Bst. c EnG). Weiter soll auch das Wort «stärker» in der geltenden

Bestimmung gestrichen werden, die Energieversorgung soll vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Auf der anderen Seite fordert etwa die SAB oder der VPE Erleichterungen bei Planungs- und Bewilligungsverfahren. EWZ betont, dass die Finanzierung nicht die einzige Hürde für Projekte sei,

sondern vor allem auch die Bewilligungsverfahren.

2.6. Grundsätzliches zum Fördermodell und Finanzierung

Fördersystem

Die Investitionsbeiträge und die Einmalvergütungen werden von einer grossen Anzahl Vernehmlassungsteilnehmender begrüsst. Aus vollzugstechnischen Gründen wird der Vernehmlassungsvorschlag von den Kantonen AI, BS, GE, SH und TG sowie der EnDK bevorzugt. Ebenfalls Anklang fanden die Investitionsbeiträge bei gewissen Akteuren der Elektrizitätsbranche (BKW, VAS, IBI,

Gazenergie), Centre patronal, HKBB, Travail.Suisse, den Grossverbrauchern (GGS, Migros-

Genossenschaft-Bund, IGEB) sowie bei weiteren Branchenakteuren (AVRL, Schaffhauser

Bauernverband, ECS, Ryser Ingenieure AG, SIA).

Als Gegenvorschlag zu den Investitionsbeiträgen hat die sog. Allianz der Energiewirtschaft (AEE Suisse u.a.) ein Modell vorgeschlagen, welches vorsieht, Gross- und Kleinanlagen auf unterschiedliche Weise zu fördern. Grossanlagen sollen eine auktionierte «gleitende Marktprämie» während 15 bis 25 Jahren erhalten. Kleinanlagen erhalten weiterhin Investitionsbeiträge und einen garantierten Rückliefertarif. Ausserdem werden Aspekte wie der Eigenverbrauch und die Winterproduktion berücksichtigt. Dieses Modell wird von BDP und CVP, Alpiq, Axpo, Swisspower, Repower und weiteren regionalen Energieversorgern, von Swiss Small Hydro, CS sowie Mhylab befürwortet. Der Berner Bauernverband und Eniwa beantragen eine Förderung rein basierend auf einer gleitenden Marktprämie.

Nach Ansicht von ZH, SGB, SSV und dem VSE soll der Bundesrat eine gleitende Marktprämie prüfen. Eine Förderung mittels «Contract for Differences» wird von der GLP und von IWB beantragt.

AGORA, Mhylab, Ökostrom Schweiz, Romande Energie und SSES Südostschweiz fordern, die heutige Einspeisevergütung weiterzuführen. Swisscleantech schlägt eine winterorientierte Einspeisevergütung vor. Eine Kombination von Investitionsbeiträgen und einer saisonalen Einspeisevergütung wird von EKS und SH Power vorgeschlagen. SSES Südostschweiz beantragt, die Mehrkostenfinanzierung wieder einzuführen.

Economiesuisse und SGV fordern eine technologieneutrale Förderung. EnAlpin, Kraftwerke Hinterrhein AG sowie SWV beantragen ein ausschreibungsbasiertes Instrument. Hotellerie Suisse will eine

allgemein marktnähere und wettbewerblichere Förderung. Ein Absicherungsmechanismus zur

Abmilderung der Risiken von langfristig sehr tiefen Marktpreisen soll laut den Kantonen ZU und JU geprüft werden.

Bei der technologiespezifischen Förderung verlangen LU, SP und Grüne Partei, einige Energie-

versorger (AEW, GroupeE, RegioGrid, EWZ), Akteure der Windenergiebranche (Suisseéole, Vento Ludens, Projektgemeinschaft Chroobach Windenergie, WindPower AG), Umweltorganisationen

(Greenpeace, Freie Landschaft Schweiz, Naturfreunde Schweiz, WWF, OGUV), der Verein energiewende-ja.ch sowie die SWS, der Bauernverband und der VPE die Prüfung eines alternativen oder ergänzenden Förderinstruments zu den Investitionsbeiträgen. Vorgeschlagen werden entweder

15/40 BFE-D-A33C3401/711