Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
eine reine gleitende Marktprämie, ein Wahlmodell zwischen Investitionsbeiträgen und gleitenden Marktprämie oder die Kombination der Investitionsbeiträge mit einer Vergütung auf der Grundlage einer saisonalen gleitenden Marktprämie («Modell Suisséole»).
Bemängelt werden ausserdem die nicht ausreichenden Förderanreize für die Biomasse. Anstatt Investitionsbeiträge fordern insbesondere SP, AEE Suisse, Biomasse Suisse und Bauernverband Einspeisevergütungen oder eine Kombination zwischen Investitionsbeiträgen und
Einspeisevergütungen.
Die RKGK erachtet die blosse Ablösung des Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge als unzureichend.
Gegen das Weiterfördern haben sich FDP und DSV ausgesprochen. Keine Subventionen mehr möchten auch die AIHK sowie der VPOD. Weiter werden die neuen Fördertatbestände von AVES Zug und die gesonderte Wasserkraftförderung von GastroSuisse abgelehnt.
Aus Sicht von Swissmem und Economiesuisse ist die Revision des Energiegesetzes mit einer
effizienteren Förderungsausgestaltung aufgrund des Auslaufens der Förderung 2030 unnötig bzw. redundant.
Durchführung von Auktionen
Einige Teilnehmer möchten, dass Auktionen nicht nur bei der Photovoltaik, sondern bei allen Technologien durchgeführt werden. Diesen Antrag stellen FDP, GLP, Grüne Partei, die Stadt Zürich, BKW, FMV, IWB, VSE, SGV, GGS sowie Swisscleantech und Mhylab.
Planungsbeiträge
Die vorgeschlagenen Planungsbeiträge werden mehrheitlich begrüsst. Dafür ausgesprochen haben sich SSV, RKGK, Energie Thun, Kraftwerke Hinterrhein, Romande Energie, VAS, KF sowie AEE Suisse und Ökostrom Schweiz. SGV und GastroSuisse sowie die WEKO und die Naturschutz-
organisationen Acquaviva, Grimselverein und Triftkomitee haben sich hingegen gegen die Planungsbeiträge ausgesprochen.
AEE Suisse will die Planungsbeiträge aus dem Staatshaushalt finanzieren im Fall, dass das Projekt nicht realisiert wird. Für STS Wind sollen die Beiträge von 40 auf 80 % erhöht werden. ESB und Energie Thun beantragen die Vergabe von Planungsbeiträge neu auch an innovative Projekte im Bereich Sektorkopplung.
Auslaufen der Förderung
Die Verlängerung der Förderung bis 2035 wird mit grosser Mehrheit begrüsst. Explizit dafür äussern sich EnDK, RKGK, BL, BS, FR, GR, JU, SH, SO, SG, TG, TI, VS und ZH, Stadt Zürich, ACS und SSV, BDP, CVP und GLP, Axpo, Groupe E, Romande Energie, VSE und weitere regionale Energie-
versorger, Centre Patronal, Travail.Suisse, VPE, KF, HEV, SIA und SVU.
Gewisse Organisationen möchten weiter als der Vernehmlassungsentwurf gehen. So beantragt Mhylab die Verlängerung der Förderung bis mindestens 2050. SP, AEE Suisse, Biomasse Suisse, Geothermie Schweiz, Ökostrom Schweiz, EWB, Service Industriels de Delémont, SIG, Swisspower, Berner
Bauernverband, Casafair, IBK und der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband fordern einen Verzicht auf die Befristung der Förderung. EVP und Grüne Partei, SES, Verein solarspar,
Swissolar, Greenpeace, Naturfreunde Schweiz, SAFE, WWF,ESB, Energie Thun und der VPOD fordern eine Koppelung des Förderendes an die Erreichung der gesetzlichen Zubauziele anstatt eine auf ein bestimmtes Jahr festgelegte Befristung.
AIHK, Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève, DSV, economiesuisse,
GastroSuisse, HotellerieSuisse, sgv lehnen die Verlängerung des Förderendes auf 2035 klar ab.
Ebenfalls abgelehnt wird die Verlängerung von der WEKO, AEW Energie sowie AVES Zug. Aus Sicht der WEKO sollte das Gesetz vorsehen, dass spätestens ab dem Jahr 2031 zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 ein umfassendes marktnahes System eingeführt wird.
16/40 BFE-D-A33C3401/711