Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
werden. Auch SH, TG, DSV und FRC würden die Schwerpunkte bei der Fördermittelzuweisung auf andere Technologien setzen.
Netzzuschlagsfonds: Verschuldungsverbot
Für eine explizite Aufhebung des Verschuldungsverbots des Netzzuschlagsfonds sprechen sich EVP, SP, SES, Suisseéole, Swissolar, SGB und kf sowie die Umweltorganisationen (u.a. Naturfreunde Schweiz, SAFE, vento ludens, Verein energie-wende-ja.ch, WWF) aus.
Weitere Themen
EnDK, AI, JU, LU, VS, ZH, Stadt Fribourg, GGS sowie SID wünschen ein transparentes Ausweisen der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlichen Kosten in den Erläuterungen zur Gesetzesrevision.
Für den Fall, dass das revidierte Energiegesetz nicht auf 2023 in Kraft tritt, sollen die Ende 2022 auslaufenden Regelungen (KEV, Marktprämie für die bestehende Wasserkraft; Priorisierung in der Grundversorgung) bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen verlängert werden. Dies beantragen die Kantone TG und ZH, die SSV wie auch die Kraftwerke Hinterrhein.
Die Aufnahme der Förderung von Speichern wird vom Berner Bauernverband, von Freie Landschaft Schweiz, der Gemeinde Isone, der RegioEnergie sowie vom Triftkomitee gefordert. Die Förderung von Biogas wurde von AGORA, CCIG, Eniwa, RegioEnergie und SSV beantragt. Im Rahmen dieser Revision sollen ausserdem Biotreibstoffe unterstützt werden (Verein energie-wende-ja.ch). Der VSGP spricht sich weiter für eine Wärmeförderung aus.
Aus Sicht von SES, Suisseéole und Naturfreunde Schweiz sollte es für besonders nützliche Anlagen (z.B. für die Stromerzeugung im Winter) möglich sein, die Anschlusskosten auf die allgemeinen Netzkosten nach Artikel 22 Absatz 3 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) umzulegen.
2.7. Wasserkraft
Die finanzielle Unterstützung der Wasserkraft stösst generell auf Akzeptanz. Auch die Stärkung der Winterproduktion findet im Allgemeinen Anklang. Der Grimselverein bedauert allerdings, dass die Revision die Anliegen der Biodiversität zu wenig berücksichtige. EVP, Greenpeace, GGS und Swissmem sind gegen einen Ausbau des heutigen Regimes.
Nationales Interesse
In Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen. Aquaviva, Grimselverein und Triftkomitee sind der Meinung, dass Gletscherrückzugsgebiete auch von einer Wasserkraftnutzung ausgeschlossen werden müssen.
Pumpspeicherkraftwerke sind ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse. Das nationale Interesse soll gemäss der EPFL auch für andere Arten von Energiespeichern gelten, unabhängig von ihrer Technologie.
Das nationale Interesse kann ausnahmsweise Anlagen zur Nutzung der Wasserkraft oder Pumpspeicherkraftwerken zuerkannt werden, wenn sie einen zentralen Beitrag zur Erreichung der
Ausbaurichtwerte leisten. SAC, SGB, Triftkomitee, Verein Solarspar und WWF sind gegen diese Zuerkennung und schlagen vor, die Bestimmung zu streichen.
Einspeisevergütungen für Pumpspeicherkraftwerke
SGS und Solar Agentur Schweiz möchten das Einspeisevergütungssystem auf Pumpspeicher-
kraftwerke ausweiten.
18/40 BFE-D-A33C3401/711