Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Höhe des Netzzuschlags
EVP, Grüne Partei und SP, AEE Suisse, SES, ESB, Energie Thun, Swisspower, SSV, Greenpeace, Naturfreunde Schweiz, SAFE, SFV, WWF sowie der VPOD wollen, dass sich die Höhe des Netzzuschlags an der Zielerreichung ausrichtet.
Ökostrom Schweiz, der Berner Bauernverband und Geothermie Schweiz beantragen die Erhöhung des Kostendeckels von 2,3 auf 3 Rp./kWh. FER, GGS, IGEB und Centre Patronal halten hingegen fest,
dass der bestehende maximale Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh nicht erhöht werden darf. EVP, SP und Pro Landschaft AR/AI schlagen die Einführung einer saisonalen Differenzierung des Netzzuschlags vor.
SH und TG fordern eine erneute Prüfung der Konsistenz von Förderwirkung und Zielsetzung.
Hingegen hält die Arbeitsgruppe Christen + Energie die Fördermittel nicht für ausreichend, um die ambitiösen Ziele zu erreichen. Weiter beantragt der VSVG die Anpassung der Bezeichnung «Netzzuschlag» bzw. «Netzzuschlagsfonds» mit einer Bezeichnung, die keine Zuordnung zu Netzkosten suggeriert.
Finanzierung der Förderung mittels Netzzuschlag
Die Finanzierung der Fördermassnahmen für die erneuerbaren Energien aus dem Netzzuschlagsfonds, der mit der Abgabe von 2,3 Rp./kWh gespeist wird, ist kaum bestritten. Nur ACC und IBK fordern eine Umlagefinanzierung der Investitionsbeiträge für die Kleinwasserkraft, welche EU-
kompatibel sein soll. Windpower schlägt vor, die erneuerbaren Energien von der Abgabe zu befreien. Die geplante Verdoppelung der Mittel auf 0,2 Rp./kWh zugunsten der Grosswasserkraft wird begrüsst (AI, FR, LU, NW, Stadt Zürich, EnDK, Städteverband, Handelskammer beider Basel, SBV, BKW).
Netzzuschlagsfonds: Mittelzuteilung
EVP und SP, ESB, Energie Thun, VSA, SES, Naturfreunde Schweiz, SAFE, Greenpeace und SFV beantragen, dass sich die Zuteilung der Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds neu an der Zielerreichung ausrichtet.
EVP und SP sowie Umweltorganisationen fordern mehr Mittel für die Energieeffizienz und eine umweltverträgliche Energieversorgung (Energieeffizienzmassnahmen, Photovoltaik und Wasserkraftsanierungen). Konkret beantragen Naturfreunde Schweiz, SAFE, SES, SFV, SP, Swisscleantech und WWF die Erhöhung des Höchstbeitrags für die wettbewerblichen Ausschreibungen (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff.
1) von 0,1 auf 0,2 Rp./kWh. Greenpeace, Naturfreunde Schweiz, SAFE, SFV, SP und WWF verlangen eine Erhöhung des Höchstbeitrags für die Wasserkraftsanierungen (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3) von 0,1 auf 0,3 Rp./kWh. Der Höchstbeitrag für die Geothermieförderung von 0,1 Rp./kWh (Art. 36 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2) soll laut den Naturfreunden Schweiz, dem SFV und der SP gestrichen werden. Weiter soll laut den Umweltorganisationen (Greenpeace, SAFE, WWF) ein maximaler Höchstbeitrag für alle Investitionsbeiträge von 0,1 Rp./kWh eingeführt werden und parallel sollen die Photovoltaik-
Kontingente (Art. 36 Abs. 3) gestrichen werden. Die EDU spricht sich weiter für eine Streichung der Rückerstattungen des Netzzuschlags an die Grossverbraucher aus.
Die Kantone (AI, BS, JU, NE, VS) sowie Suisseéole und Vento Ludens beantragen mehr Fördermittel für die Windenergie. Der Kanton BE würde den Förderbeitrag an die Kleinwasserkraft zugunsten der Windenergie verkleinern.
Mehr Fördermittel für die Grosswasserkraft (Höchstbeitrag von 0,5 Rp./kWh) fordert Eniwa. Die FDP beantragt ebenfalls die Bereitstellung von mehr Mitteln für Grosswasserkraft und Pumpspeicher. Der Kanton FR will die Kleinwasserkraft stärker unterstützen. Die EKK will hingegen weniger Mittel für die Wasserkraftförderung einsetzen. Greenpeace, SAFE, SFV und WWF möchten die Mittel für die Klein- und die Grosswasserkraft zusammen auf 0,1 Rp./kWh beschränken. Hingegen sollen die Mittel für die ökologischen Massnahmen auf 0,3 Rp./kWh erhöht werden, was die SP ebenfalls fordert. VD schlägt die Verwendung der 0,2 Rp/kWh für alle Anlagen ab eine Leistung von 1 MW. SGS und Solar Agentur erachten die Förderung der Kleinwasserkraft als nicht verhältnismässig und verfassungswidrig.
Die GLP würde eine technologieunabhängige Verteilung der Mittel auf der Basis der jährlichen
Produktion bevorzugen. Dabei könne auch die Winterproduktion als Kriterium herangezogen
17/40 BFE-D-A33C3401/711