Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Repower fordern, dass Pumpspeicherkraftwerke (Umwälzbetrieb) – analog den übrigen Anlagen – auch von Investitionsbeiträgen profitieren können. SGS und Solar Agentur Schweiz wollen
Investitionsbeiträge ausschliesslich für Pumpspeicherkraftwerke.
c) Ausschreibungen
Der Bundesrat soll die Wasserkraft durch Ausschreibungen anstelle der Investitionsbeiträge in der heutigen Form finanziell unterstützen. Dabei wurden verschiedene mögliche Varianten genannt, wie z.B. für die Grosswasserkraft eine gleitende Marktprämie (LU, ZG, BDP, CVP, ACC, AEE Suisse,
Berner Bauern Verband, Economiesuisse, Genossenschaft Ökostrom Schweiz, Swisspower, AET,
Alpiq, Axpo, CKW, EnergieThun, ESB, Repower) oder weitere Ausschreibungsinstrumente wie z.B. bei der Photovoltaik (GLP, FRC, TGB, SGV, Swisscleantech, VSE, BKW, Groupe E, EnAlpin, AEW, EWZ, FMV, IBI).
d) Marktrisiko-Ausgleichsmassnahmen
AI, BL, BS, JU, LU, VS, ZH, EnDK, CVP, GLP, ACC, IBK, IWB, GGS, RKGK, Suisseéole, Suissetec, Swisspower, SWV, AET, Alpiq, Axpo Holding, EnAlpin, EWN, FMV, Repower fordern für Erneuerungsinvestitionen, insbesondere im Zusammenhang mit Konzessionserneuerungen, einen rückwirkenden Marktrisikoausgleich bei tiefen Strompreisen. Bei höheren Strompreisen sollen die Gelder zurückbezahlt werden. Der Absicherungsmechanismus könne an zu erfüllende Kriterien – z.B.
Winterproduktion – gekoppelt werden.
Projektierungsbeiträge
Die Einführung der Projektierungsbeiträge wird mehrheitlich begrüsst. VD meldet zu Umfang,
Verfahren und Abgrenzung der Projektierungsbeiträge noch Klärungsbedarf an.
Diverse Vernehmlassungsteilnehmende fordern Projektierungsbeiträge für alle Wasserkraftanlagen, so z.B. auch für Nebennutzungsanlagen und für den Anteil des Umwälzbetriebs einer Anlage. Auch Erneuerungen sollen davon profitieren. Die Vorschläge zur Höhe der Projektierungsbeiträge sind dabei unterschiedlich: von 25 bis 40 % für Erneuerungen sowie 60 % (bis 80 %: STS Wind) für Neuanlagen (ACC, AEE Suisse, IBK, Romande Energie, Swiss Small Hydro, VSE, Marugg und Bruni AG, Mhylab). Aquaviva, Grimselverein und Triftkomitee sind gegen die Einführung von Projektierungsbeiträgen und befürchten eine Zunahme von Projekten.
Ausnahmen von der Untergrenze
Die Bestimmungen betreffend die Untergrenze der anspruchsberechtigten Anlagen, welche neu auch für Nebennutzungsanlagen gelten, sind nahezu unbestritten. Verschiedene Akteure wünschen eine Präzisierung des Begriffs «Nebennutzungsanlagen»; es sei nicht klar, dass z.B. Trink- und Abwasserkraftwerke auch dazu gehören. Swiss Small Hydro schlägt zudem vor, die Ausnahmeregelung
bezüglich der Untergrenze auch für Anlagen gelten zu lassen, bei denen Sanierungsmassnahmen gemäss Artikel 34 EnG verwirklicht werden. SP, Aquaviva, Greenpeace, Grimselverein, Naturfreunde Schweiz, SAFE, SFV und WWF lehnen dagegen jegliche Abweichung von der Untergrenze – wie sie in Artikel 26 Absatz 6 des Vernehmlassungsentwurfes vorgesehen ist – ab. Der Kanton SG ist generell gegen Ausnahmen von der Untergrenze; VD nur bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen.
Prioritäre Anlagen
AI, BS, LU, NW, VS, ZH, BWK, EnDK, die Gebirgskantone, Stadt Zürich, HKBB, EKW, Groupe e, KHR, KWO und SWV begrüssen die prioritäre Behandlung von bestimmten Wasserkraftanlagen. Swiss Small Hydro fordert, dass auch Vorhaben in Zusammenhang mit der Sanierung Wasserkraft prioritär behandelt werden. RKGK und HKBB schlagen eine Priorisierung vor, welche an die Mehr- oder an die Winterproduktion gekoppelt ist.
Gemäss EBS und Kraftwerke Hinterrhein AG soll der Bundesrat und nicht das UVEK über die
Priorisierung der Anlagen entscheiden.
Schliesslich lehnen SP, Aquaviva, Greenpeace, Grimselverein, Naturfreunde Schweiz, SAFE, SFV und WWF die Bestimmung zu den prioritären Anlagen ab. WEKO und Eniwa sind ebenfalls 20/40
BFE-D-A33C3401/711