Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
dagegen; die WEKO könne eine Priorisierung unterstützen, welche nicht auf der Produktion, sondern auf der Effizienz der Wasserkraftanlage basiert.
Marktprämie
Die Marktprämie für die Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen kann gemäss geltendem Recht letztmals im Jahr 2022 ausgerichtet werden. Diese Regelung wird von der gegenwärtigen Revision nicht tangiert.
Das Beenden des Marktprämien-Regimes entspricht der Forderung von GLP, Grüner Partei, SP,
Aquaviva, energie-wende-ja, Greenpeace, Konsumentenschutz, RES Solothurn, SAFE, SFV, SGV, Triftkomitee, Verein Solarspar und WWF. ECS, SwissSolar und Romande Energie hingegen bedauern das Ende der Marktprämie. Groupe E und Romande Energie schlagen grundsätzlich vor, die Marktprämie beizubehalten, während mehrere Akteure (AI, NW, TG und ZH, RKGK, Schweizerischer
Städteverband, Stadt Zürich, Alpiq, Axpo, EKW, EWA, EWN, Kraftwerke Hinterrhein, SWV, TGB, VSE) der Meinung sind, dass die Unterstützung mittels Marktprämie mindestens bis zum Inkrafttreten des revidierten EnG bzw. bis zur Marktöffnung fortgeführt werden soll. In anderen Stellungnahmen wird für eine Übergangslösung plädiert, welche mit der Marktöffnung in Einklang steht (VSE, FMV, Kraftwerke Hinterrhein).
Monitoring
Der SWV würde den Aufbau eines umfassenden Monitorings begrüssen, das nicht nur die Produktion und die jährlich realisierten Projekte erwähnt, sondern auch aufzeigt, zu welchen Produktionseinbussen Vorgaben an die ökologischen Parameter und Auflagen führen.
Verzicht auf die Berechnung der nicht amortisierbaren Mehrkosten (NAM)
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst – teilweise ausdrücklich – die Vereinfachung der Bemessung der Investitionsbeiträge durch den Verzicht auf die Berechnung der nicht amortisierbaren Mehrkosten (NAM). ACC, AEE Suisse und IBK und WEKO erachten die
Massnahme hingegen als wenig zielführend hinsichtlich der Erreichung des Zielhorizonts 2050. Aus Sicht der WEKO führt die Streichung der NAM-Berechnung zu unerwünschten Mitnahmeeffekten. Auch die ElCom weist auf die Gefahr von Mitnahmeeffekten hin.
2.8. Photovoltaik
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die vorgeschlagene Erhöhung des maximal möglichen Einmalvergütungssatzes für Anlagen ohne Eigenverbrauch in Artikel 25 Absatz 3 aus. Dazu gehören die EnDK, die Kantone AI, BL, FR, JU, SH, TG, TI, VD, VS und ZH sowie die Parteien EVP und SP. Seitens der Elektrizitätswirtschaft waren dies die AEW Energie AG, EBS
Energie, EKZ, Groupe E, Romande Energie, SID und SIG. Weitere positive Rückmeldungen zur Erhöhung kamen von EIT.Swiss, ETH-Rat, EPFL, FRC, Greenpeace, HEV, Naturfreunde Schweiz,
SAFE, SFV, SGB sowie Swissolar. Gegen eine Erhöhung oder für eine geringere Erhöhung für
Anlagen ohne Eigenverbrauch sprachen sich v.a. aus Gründen der effizienten Mittelverwendung und der Förderung des Eigenverbrauchs folgende Teilnehmer aus: AVES Zug, Energie 360° AG, ECS,
Eniwa, EWZ, SAC, SIA, SL und WEKO.
Besonders zahlreich waren die Rückmeldungen zu Artikel 25a «Auktionen für die Einmalvergütung». Stellung genommen wurde insbesondere zur Frage, ob grosse Photovoltaikanlagen wie vorgeschlagen mittels Einmalvergütungen gefördert werden sollen oder mittels einer Einspeisevergütung bzw. einer gleitenden Marktprämie.
Die meisten Teilnehmenden sprechen sich grundsätzlich für die Einmalvergütung aus, im Detail waren dies EnDK, RKGK, die Kantone AI, FR, GE, GR, JU, NE, SH, TG, TI, VD, VS, ZH, die Stadt Zürich sowie die Parteien FDP und SP. Weitere Unterstützer waren BKW, CATEF, EBS Energie, ECS,
EIT.Swiss, EKZ, EnAlpin, EPFL, Groupe E, GGS, Handelskammer beider Basel, HEV, IG Detailhandel Schweiz, Migros, Romande Energie, RES, RegioGrid, SAB, SAC, SGV, VSE und VAS. Von einigen dieser Vernehmlassungsteilnehmenden wurden zudem Vorschläge zur Anpassung der Vorlage
21/40 BFE-D-A33C3401/711