Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
eingereicht. Am häufigsten wurde dabei einerseits angeregt, die Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch einzuführen, anderseits die Auktionen auf andere Technologien auszuweiten.
Abgelehnt werden die Auktionen für die Einmalvergütung von EWZ, Greina Stiftung und der Solaragentur. BL und LU, der SSV, BDP, CVP, EVP und Grüne sowie Alpiq, ESB, Energie Thun AG, FMV, Suissetec, Swisspower, SAFE, Stiftung für Konsumentenschutz, Greenpeace, Grimselverein, Naturfreunde Schweiz, SES, SFV und WWF sprechen sich dafür aus, eine so genannte gleitende Marktprämie zu auktionieren, da dies zu einer Verbesserung der Investitionssicherheit führe. Swissolar schlägt gemeinsame Ausschreibungen von Marktprämien und Einmalvergütungen vor.
Zudem wurde vielfach begrüsst, dass die Auktionen getrennt für Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch durchgeführt werden sollen. Vereinzelt wurde angeregt, Übergangsbestimmungen für bereits realisierte Anlagen einzuführen.
Bezüglich der Ausgestaltung der Auktionen auf Stufe Verordnung wurden vielfach Vorschläge für eine Erhöhung der Leistungsuntergrenze zur Teilnahme an Auktionen sowie für zusätzliche Zuschlagskriterien wie ökologische Eigenschaften oder Winterstromproduktion eingereicht. Ebenso wurde
vorgeschlagen, dass mehrere kleine Anlagen für die Teilnahme an den Auktionen zu einer grösseren zusammengefasst werden können. Zudem solle die Einmalvergütung einen Bonus für eine vollständige Belegung der jeweiligen Dachfläche sowie für eine erhöhte Winterstromproduktion enthalten.
Weitere Rückmeldungen betrafen den Ort der Produktion gemäss Artikel 16 EnG, der nach Auffassung vieler Teilnehmender Eigenverbrauch über das Verteilnetz erlauben sollte. In dem Zusammenhang wurde ebenfalls eine differenzierte Netztarifierung gefordert, bei der die Netzgebühren im Fall von lokalem Strombezug niedriger als üblich ausfallen sollen. Zudem sollen raumplanerische Massnahmen ergriffen werden, um den Zubau der Photovoltaik zu erhöhen.
2.9. Windenergie
Die Kantone BS, FR, JU, LU und VS begrüssen die Weiterführung der Förderung für die Windenergie über das Jahr 2022 hinaus und den Übergang zum System der Investitionsbeiträge. Die Organi-
sationen Paysage libre und Freie Landschaft Schweiz fordern den kompletten Verzicht auf die
Förderung von Windenergie in der Schweiz; allenfalls sei diese auf Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 20 Metern zu beschränken.
Die Untergrenze von 10 MW für Investitionsbeiträge wird breit kritisiert und es wird grossmehrheitlich eine Senkung dieser Untergrenze verlangt:
‒ BS und VD, SIG, SID, Romande Energie, SAK, Vento Ludens und Suisseéole fordern eine
Senkung der Untergrenze auf 5 MW.
‒ EnDK, RKGK, VS, LU, UR und AI sprechen sich für eine Senkung der Untergrenze auf 5 MW
oder tiefer aus.
‒ ZH, SH und TG, Appenzeller Wind AG beantragen einen Verzicht auf eine Untergrenze.
Diese Anträge werden damit begründet, dass zahlreiche Kantone in ihren Richtplänen eine
Mindestanzahl von drei Windenergieanlagen pro Windpark vorsehen. Diese Kleinwindparks sollen auch von der Förderung profitieren können.
Pro Landschaft AR/AI fordert eine Stromproduktion von 40 GWh/a als Eintrittsschwelle für die
Förderung, alternativ eine Schwelle von 20 MW. Naturfreunde Schweiz, Schweizerische Energie-Stiftung, Greenpeace, WWF, Verein Energie-Wende ja, SP Schweiz befürworten die Untergrenze von 10 MW für die Förderung, da sie zur räumlichen Konzentration von Windenergieanlagen beitrage. Der Kanton SH und der Schaffhauser Bauernverband fordern, dass insbesondere in Landwirtschaftsbetriebe integrierte Kleinwindanlagen nicht von der Förderung ausgeschlossen werden sollen.
Zur Höhe der Investitionsbeiträge fordern die Kantone TG und SH, dass der Beitragssatz anstelle von maximal 60 % fix auf 60 % der anrechenbaren Kosten festgelegt wird. Die OGUV fordert für den Beitragssatz einen Bereich von 30 bis 60%. Im Gegensatz dazu beantragen die folgenden Organisationen tiefere maximale Beitragssätze: SL (40 %), Eniwa (30 %), FLS (50 %). Der SAC wünscht eine nicht näher bezifferte Senkung des maximalen Beitragssatzes.
22/40 BFE-D-A33C3401/711