Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass die Geothermie infolge des mangelnden Wissens über die Beschaffenheit des Untergrundes ein erhöhtes Risiko aufweise und ein Projektant 40 Prozent Risikokapital bereitstellen müsste. Andere erneuerbaren Energien würden kein solches Risiko kennen.
Zahlreiche Akteure des Energiebereichs wie beispielsweise Gemeinde- und Regionalverbände
(Abwasserverband Altenrhein, Abwasserverband Morgental, Abwasserverband Region Lenzburg,
Gemeindeverband ARA Worblental), Vereinigungen des Energiesektors (InfraWatt, Hitachi Zosen Inova, Fernwärme Schweiz, Teris) sowie Büros (Hunziker Betatech AG und Marugg + Bruni AG)
beantragen die Schaffung einer zusätzlichen Fernwärme-Garantie. Für dieses neue Instrument sei in den Artikeln 33 und 38 je ein zusätzlicher Absatz hinzuzufügen.
Bereitstellung von Daten
Der Kanton VS befürwortet die Pflicht, dem Bund Daten und Informationen, die im öffentlichen
Interesse stehen, zur Verfügung zu stellen, und präzisiert, dass zu diesem Zweck den Kantonen Datenmodelle bereitgestellt werden müssen. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Daten aus Geothermieprojekten gingen keine weiteren Kommentare ein.
Übergangsbestimmungen
Der Dachverband Geothermie-Schweiz empfiehlt, Anlagen, die bereits einen positiven Förderbescheid nach dem aktuellen Energiegesetz erhalten haben, rückwirkend automatisch die neuen Förderungen zu gewähren.
Weitere Massnahmen
Die Kantone VD und VS begrüssen es ausdrücklich, dass der Bund die Kontroll- und
Überwachungseinrichtungen für das Monitoring von Geothermieprojekten, die durch den Vollzug der Fördermassnahmen gemäss EnG und CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) ausgelöst wurden, gestützt auf Artikel 51 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) mit jährlich 800 000 Franken fördern will. Der Kanton VD betont, dass die Entwicklung der
Tiefengeothermie davon abhängt, dass das damit verbundene Erdbebenrisiko beherrscht wird. Der Kanton VS wiederum befürwortet die Errichtung eines umfassenderen Monitorings, welches zusätzlich zum Erdbebenrisiko auch die Gefährdung der Grundwasservorkommen abdeckt. Auch das
Schweizerische Konsumentenforum befürwortet ein zukünftiges neutrales Monitoring durch den
Schweizerischen Erdbebendienst (SED), wobei sichergestellt sein müsse, dass die Verantwortung und die Haftung ausschliesslich bei den Betreibern der Projekte und Anlagen liegen. Diese Massnahme wurde von den übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden nicht abgelehnt.
Der Kanton VS betont, die Förderung der Geothermie müsse auch indirekte Massnahmen umfassen, so zum Beispiel ein Sensibilisierungsprogramm. Ein solches sei für die Akzeptanz dieser erneuerbaren Energiequelle in der Öffentlichkeit nötig.
2.12. Abnahme- und Vergütungspflicht
SSV, IBK, BDP, verschiedene Akteure der Strombranche (VSE, RegioGrid, Swisspower, AEW, AET, Alpiq, Axpo Holding AG, EBS, EKZ, Energie Thun, Eniwa, ESB, EWN, FMV, Groupe E, Repower)
sowie AEE Suisse, POWERLOOP, Suisse Small Hydro, Suissetec und Swisscleantech sprechen sich dafür aus, dass nicht die Verteilnetzbetreiber, sondern eine zentrale Stelle lokal produzierten erneuerbaren Strom abnehmen und vergüten muss. Dies einerseits, weil eine Vergütung durch die Verteilnetzbetreiber nicht zur Marktöffnung passe, und andererseits, weil dadurch die Vergütung schweizweit einheitlich würde. Ebenfalls eine schweizweit einheitliche Vergütung, jedoch nicht explizit eine zentrale Abnahmestelle, fordern: EnDK, Kantone FR, GE, JU und VS, BDP, CVP, EVP, Grüne, SP, SES,
SSES, Swissolar, VESE, Mhylab, Solarspar, Optimasolar, SAFE, Greenpeace, WWF, Grimselverein, Alsol, SFV, Casafair, SIA, SKS und die EPFL. Falls es keine schweizweit einheitliche Rückliefervergütung geben sollte, sprechen sich einige dieser Teilnehmenden für eine Anhebung der
Einmalvergütungen aus. RES spricht sich explizit dafür aus, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht beim Verteilnetzbetreiber bleiben soll.
25/40 BFE-D-A33C3401/711