Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

überzeugt, dass die Geothermie ein erhebliches Potenzial für die Schweiz birgt, auch wenn diese Technologie mancherorts auf Ablehnung stösst. Die Kantone BL, JU und SO schliessen sich den Anträgen der EnDK an und begrüssen namentlich den Übergang von der KEV zum System der

Investitionsbeiträge.

Die Weiterführung der Förderung der Geothermie wird auch von der Schweizerischen

Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), AEW Energie, Fernwärme Schweiz und Groupe E befürwortet. Letztere ist der Auffassung, dass damit die Geothermie näher an den Markt herangeführt wird. Der Dachverband Geothermie-Schweiz fordert seinerseits eine Ausweitung der

Investitionsbeiträge nach Artikel 27b und der Geothermie-Garantien gemäss Artikel 33 auf geologische Speicher, die nebst Wärme auch Strom speichern können. Indessen werden auch gewisse Vorbehalte geäussert: AVES Zug und Eniwa beantragen, die Investitionsbeiträge für Geothermieanlagen wie bei Solaranlagen auf maximal 30 Prozent zu begrenzen (anstatt auf 60 %), um Mitnahmeeffekte zum Nachteil anderer Technologien zu verhindern. AEE Suisse und Alpiq ihrerseits befürworten die

vorgeschlagenen Beiträge für die Projektierung von Geothermieanlagen, schlagen indessen vor, dass diese Anlagen vor der Realisierung eine Auktion um eine gleitende Marktprämie durchlaufen sollen.

Die Finanzierungsquelle für die Förderung der Geothermie ist für einige Akteure nach wie vor

fragwürdig. Als Grund dafür wird die derzeitige Marktreife der Stromproduktion aus Geothermie

angeführt. Nach Auffassung des SSV, der politischen Parteien SP und Grüne und des Vereins

Solarspar soll die Förderung der Geothermie nicht über den Netzzuschlagsfonds (NZF), sondern über Forschungsbudgets finanziert werden. Weite Teile der Stromwirtschaft (Swissolar, SSES, SAFE,

Verein energie-wende-ja.ch) sowie die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (WWF,

Greenpeace Schweiz, SES, Naturfreunde Schweiz, SFV) und der SGB schliessen sich diesem

Grundsatz an. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz vertreten den Standpunkt, dass es in Anbetracht des gegenwärtig noch tiefen Entwicklungsstandes und beschränkter Mittel sinnvoll wäre, in nächster Zukunft die Förderung der Geothermie auf (vielversprechende) Pilotprojekte zu beschränken. Nur die AVES Zug lehnen sämtliche Massnahmen zur Förderung der Geothermie kategorisch ab.

Beiträge für die Projektierung von Geothermieanlagen

Die in Artikel 27b Absatz 3 vorgesehenen Beiträge für die Projektierung von neuen Geothermieanlagen stossen mehrheitlich auf Zustimmung. Als positiv werden sie von den Kantonen AI, BS, BL und SO sowie von der EnDK bewertet. Der Kanton LU unterstreicht insbesondere die Bedeutung der

Geothermie-Förderung bereits in der Phase der Projektierung. Auch die Handelskammer beider Basel begrüsst diese Projektierungsbeiträge. Sie ist überdies der Auffassung, dass Geothermie verstärkt unterstützt und gefördert werden sollte, da sie die Möglichkeit biete, Strom und Wärme als

Bandenergie zu erzeugen und ihr Potenzial zudem gross sei.

Seitens der Elektrizitätswirtschaft befürworten auch Romande Energie, der VAS sowie die STS Wind die Beiträge für die Projektierung von Geothermieanlagen. Sie betonen die Wichtigkeit der

Unterstützung bereits ab der Phase der Projektierung, denn die Praxis zeige leider zu oft, dass gute Projekte wegen jahrelanger Vorabklärungen, Einsprache- und Bewilligungsverfahren nicht zur

Realisierung kommen. Wie die Handelskammer beider Basel beantragt auch die STS Wind, die Höhe der Beiträge für die Projektierung von Geothermieanlagen von 40 Prozent auf bis zu 80 Prozent anzupassen. Auch das Schweizerische Konsumentenforum begrüsst die Projektierungsbeiträge für Geothermieanlagen. Gewisse Vorbehalte äussert die WEKO. Sie lehnt Beiträge zugunsten von

Projekten ab, die später nicht zustande kommen. Im Gegensatz dazu beantragt die AEE Suisse, auf eine Rückzahlung zu verzichten, wenn Projekte nicht realisiert werden. Nur bei einer

Projektrealisierung sollten die gewährten Projektierungsbeiträge zurückerstattet werden müssen. Die STS Wind schlägt für die Vergabe von Projektierungsbeiträgen ein Ausschreibesystem mit einer Quote vor.

Geothermie-Garantien

Die Rückmeldungen zu den Geothermie-Garantien sind unterschiedlich. Der Dachverband

Geothermie-Schweiz schlägt vor, die Geothermie-Garantien zusätzlich – und nicht alternativ – zu den Beiträgen nach Artikel 27b zu gewähren, ihre Höhe jedoch auf maximal 35 Prozent zu begrenzen. Im Falle eines Misserfolgs könnten die Projektkosten zu maximal 95 Prozent gedeckt werden.

24/40 BFE-D-A33C3401/711