Ergebnisbericht VDZV
Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 12 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) wurde revidiert, wobei der Auslöser der Revisionsarbeiten eine Motion1 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats war. Das totalrevidierte Gesetz wurde am 15. Juni 2018 von den eidgenössischen Räten verabschiedet.
Infolge der Änderungen auf Gesetzesstufe wird nun auch das Verordnungsrecht angepasst.
Folgende Verordnungen sind betroffen:
− Verordnung vom 14. Februar 20072 über genetische Untersuchungen beim Menschen
(GUMV)
− Verordnung des EDI vom 14. Februar 20073 über genetische Untersuchungen beim Menschen
(GUMV-EDI)
− Verordnung 14. Februar 20074 über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwal-
tungsbereich (VDZV).
Während die GUMV und die GUMV-EDI in der Verantwortung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) bzw. des Bundesamts für Gesundheit (BAG) liegen, sind das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bzw. das Bundesamt für Polizei (fedpol) zuständig für die VDZV.
Die VDZV erfährt eine Teilrevision. Zentrale Neuerungen im Vorentwurf des Bundesrates sind:
- Festlegung, dass das Abstammungsverhältnis «nach dem Stand der Wissenschaft und
Technik» ermittelt werden muss.
- Konkretisierung der Regelung betreffend den Schutz von Proben und genetischen Daten.
- Erweiterte Regelung der Verpflichtung zur Durchführung von Ringversuchen.
- Regelung der Voraussetzungen, nach denen ein Laboratorium, wenn es selbst nicht über
das nötige Fachwissen für eine bestimmte molekulargenetische Untersuchung verfügt, einen Unterauftrag für eine solche Analyse an ein nicht anerkanntes Laboratorium in der Schweiz oder an ein anderes Laboratorium im Ausland vergeben darf.
- Festlegung der einzelnen Gebührenansätze für Verfügungen im Zusammenhang mit einer
Laboranerkennung sowie für Aufsichtstätigkeiten von fedpol.
2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das EDI hat im Einvernehmen mit dem EJPD zum Entwurf der GUMV und zum Entwurf der VDZV vom 19. Mai 2020 bis am 9. Oktober 2020 eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 Vernehmlassungsgesetz5 durchgeführt. Vorliegend wird das Vernehmlassungsergebnis zur VDZV dargestellt. Das Vernehmlassungsergebnis zur totalrevidierten GUMV ist Gegenstand eines separaten Berichts, erstellt vom EDI.
Explizit zur Änderung der VDZV Stellung genommen haben 25 Vernehmlassungsteilnehmer und –teilnehmerinnen:
1Motion 11.4037 Änderung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen