Ergebnisbericht VDZV
Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 12 Seiten
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- Kantone: 9 (AG, AR, BE, BL, BS, GL, VD, VS, ZH)
- Parteien: 1 (SPS)
- Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Wirtschaft:0
- Weitere interessierte Vereinigungen und Institutionen: 14 (CURLM, GUMEK, FRC, IRM
BE, IRM-UZH, KiWu, Microsynth, pharmaSuisse, SAV/FSA, SGRM, SMVS, swissuniversities, UniBE-Med, UZH-IRM)
- Private: 1 (AM)
Ausdrücklicher Verzicht auf eine Stellungnahme zum VE-VDZV: 4 (SG, SH, GDK, Insel)
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Bericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder mit Zurückhaltung aufgenommen und ob Änderungsvorschläge eingebracht worden sind. Bei Vernehmlassungsteilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmende), die lediglich zu einzelnen Bestimmungen des VE-VDZV Stellung genommen haben, wird davon ausgegangen, dass sie den Vorentwurf generell akzeptieren und ihre Kritik oder Anpassungswünsche sich nur auf die diejenigen Bestimmungen beziehen, die ausdrücklich Gegenstand der Vernehmlassungsstellungnahme sind. Zu den detaillierten Begründungen der Teilnehmenden wird auf deren Originalstellungnahme verwiesen6.
3 Allgemeine Beurteilung
Alle 25 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer, die zum Vorentwurf der VDZV Stellung genommen haben, stehen dieser Teilrevision grundsätzlich positiv gegenüber – eine grundsätzliche Ablehnung lässt sich keiner der Stellungnahmen entnehmen. Ihre ausdrückliche Zustimmung halten die folgenden acht Teilnehmer und Teilnehmerinnen fest:
AG, AR, BE stimmen den vorgesehenen Verordnungsanpassungen generell zu.
Die SP Schweiz unterstützt die vorgeschlagene Revision der VDZV vollumfänglich als sinnvolle und praxistaugliche Regelung der Anerkennung und Aufsicht über die Laboratorien, die DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung erstellen.
IRM-UZH, UZH-IRM, SGRM und swissuniversities begrüssen die Anpassungen in der VDZV, insbesondere die Präzisierungen zu den Mindestanforderungen für die Feststellung eines Abstammungsverhältnisses mittels DNA-Gutachtens.
Allgemeine Bemerkungen machen zudem folgende Teilnehmende:
VD, CURML erachten die Anpassungen als gering. Hauptsächlich seien die forensischen, nicht die medizinischen Bereiche betroffen.
KiWu erachtet es als wünschenswert, dass die DNA-Profile, die zur Abklärung von Abstammungsverhältnissen oder zur Identitätsprüfung zugelassen sind, definiert werden.
Zusammenfassend geben im Besonderen folgende Themen zu Bemerkungen und Anpassungswünschen der Teilnehmenden Anlass (für detaillierte Angaben wird auf die Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln unter nachfolgender Ziff. 4 sowie auf die Originalstellungnahmen verwiesen):
der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA- Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich