Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich (Art. 3): Um eine weitere Beschneidung der Grund- und Menschenrechte für Asylsuchende zu verhindern und um die Schweizer Praxis wieder im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention zu bringen, müsste Artikel 3 der Vorlage spezifischer formuliert werden (DJS). Scienceindustries Switzerland: Artikel 3 sollte mit einem Zusatz ergänzt werden, wonach der Grenzübertritt von Personen von systemrelevanten Unternehmen in jedem Fall gewährleistet ist. Fédération des Entreprises Romandes schlägt eine Konsultation der Arbeitgeber und der Gewerkschaften durch den Bundesrat vor, bevor er Entscheidungen zu Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich trifft. Für die SVP muss mittels systematischer Grenzkontrollen (und Temperaturmessung sowie Covid-19- Schnelltests) an der Grenze sichergestellt werden, dass ausschliesslich virusfreien Personen der Grenzübertritt erlaubt wird. Fristerstreckungen sowie die Regelungen zur Unterbringung und den Verfahren im Asylbereich dürfen keinesfalls zu einer Besserstellung der Betroffenen führen. Schliesslich sei eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Kantone die angeordneten Zwangsmassnahmen wie beispielsweise die Ausschaffungshaft auch bei mangelnder Vollzugsperspektive aufgrund von Covid-19-Reisebeschränkungen aufrechterhalten können (SVP). CP findet die Massnahmen in Artikel 3 angemessen. SAV und HotellerieSuisse wollen sichergestellt haben, dass die Erteilung von Arbeitsbewilligungen bzw. die Einreise für Personen, die über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, so lange wie epidemiologisch möglich unangetastet bleiben. Grenzkontrollen dürfen nicht zu Mobilitätsbehinderungen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern führen (SAV und Swissholdings).

Weitere Äusserungen finden sich untenstehend bei den Bemerkungen zum Artikel 3.

Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls und im Bereich Arbeitslosenversicherung (Art. 9 und 10): Für die GDK ist es aus gesundheitspolitischer Sicht wichtig, dass die Lohnausfallleistung weiterhin bezahlt wird. Für Agile.ch ist unabdingbar, dass Angehörige, die wegen der Covid-19-Pandemie die Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen übernehmen und dafür ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen müssen, unabhängig vom Alter der betreuten Person Erwerbsentschädigung erhalten. CP findet die Regelung absolut zufriedenstellend. Aus der Sicht der SVP ist bei Artikel 9 Absatz 1 eine präzisierende Einschränkung anzubringen, wonach die Ausrichtung von Entschädigungen vorgesehen werden kann, die aufgrund der Covid-19-Epidemie ihre Erwerbstätigkeit auf direkte Anordnung des Bundes oder der Kantone unterbrechen müssen. Für die FDP ist eine Präzisierung notwendig, wonach die Auszahlung an Personen vorgesehen werden kann, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie unterbrechen müssen. Der SGB fordert, dass die in der Notverordnung bestehenden Kategorien der Corona-EO integral zu übernehmen sind. ExpoEvent/svtb begrüsst die gesetzliche Grundlage gemäss Artikel 9 sowie den sich daraus ergebenden Umstand, dass diesbezügliche Entscheide auch für betroffene Unternehmen der Veranstaltungsbranche möglich sind.

Weitere Äusserungen finden sich untenstehend bei den Bemerkungen zu den Artikeln 9 und