Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

chend. Für die FDP muss die Konzeption von Artikel 2 überprüft werden. Die EDU wünscht eine Ergänzung mit Massnahmen, wie die Bevölkerung informiert und dabei unterstützt werden kann, ihre Immunsysteme durch gesündere Ernährung zu stärken. Der sgv empfindet es als grossen Mangel, dass die Sozialpartner nicht erwähnt sind und beantragt eine entsprechende Ergänzung der Bestimmung, zudem seien bei branchenspezifischen Massnahmen zusätzlich die betroffenen Branchen anzuhören. GastroSuisse und IG Detailhandel beantragen ebenfalls eine dahingehende Ergänzung, dass bei branchenspezifischen Massnahmen die davon betroffenen Branchen anzuhören sind (dahingehend auch DAKOMED, FMH, GSA-SA, OdA AM, pharmaSuisse, SAV, UNION, Fédération des Entreprises Romands, Interpharma die einen Einbezug der Dachverbände verlangen). Travail.Suisse fordert, dass neben den Kantonen auch die Dachverbände der Sozialpartner angehört werden, wenn die Massnahmen die Wirtschaft bzw. die Arbeitswelt betreffen.

AGILE.CH verlangt eine Ergänzung, die den Bundesrat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen durch die angeordneten Massnahmen nicht diskriminiert werden.

Die FMH beantragt eine Ergänzung, welche den Bundesrat verpflichtet, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen bemängelt, dass der Aspekt der Verhältnismässigkeit von Massnahmen kaum thematisiert werde. Das Gebot der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns sei strikte zu befolgen. Netzwerk Impfentscheid betont, dass die Möglichkeit bestehen müsse, eine Impfung ohne jegliche Konsequenzen abzulehnen.

Artikel 2 Absatz 2

Der Kanton AG erachtet es als zentral, dass gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 (Einschränkung des Warenverkehrs) die Ausfuhr von wichtigen medizinischen Gütern wie Schutzausrüstung, Medizinprodukte (zum Beispiel Beatmungsgeräte) und definierte Arzneimittel jederzeit eingeschränkt beziehungsweise neben einer allfälligen Bewilligungspflicht nach Heil- und Betäubungsmittelrecht einer zusätzlichen Bewilligungspflicht des SECO unterstellt werden kann.

Der Kanton SG beantragt, Artikel 2 Absatz 2 zu streichen bzw. so zu formulieren, dass lediglich der Einkaufstourismus eingeschränkt werden kann. Der Kanton TI möchte diese Bestimmung ausgliedern und in eine gesonderte Bestimmung überführen, weil sie ausserhalb des Kontextes der Gesundheitsversorgung liege. Dem Kanton VD fehlt noch eine notwendige Nachbetrachtung der vom Bundesrat in der Krise getroffenen Massnahmen im Hinblick auf ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Hindernisse für den freien Waren- und Güterverkehr müssten noch genauer analysiert und beobachtet werden.

Der Bauernverband wertet es positiv, dass der Einkaufstourismus beschränkt werden kann. Die Krise hat gezeigt, dass sich die Bevölkerung auf den Inlandmarkt verlassen können muss. Daher gilt es in Zukunft die Bedingungen für den Einkaufstourismus anzupassen.

Für den Kanton BE sind die Gründe für die mögliche Einschränkung des Warenverkehrs an