Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

5.2 Artikel 2

Der Kanton GE wirft die Frage auf, ob gewisse Delegationsbestimmungen nicht ins EpG aufgenommen werden sollten, insb. um in der ausserordentlichen Lage Sekundärmassnahmen wie die finanzielle Unterstützung von Wirtschaft und Kultur oder Grenzschliessungen zu erlassen (ähnlich auch SG und FDP).

Der Kanton VD weist darauf hin, dass insb. bei den in den Absätzen 2, 4 und 6 vorgesehenen Massnahmen die Auswirkungen noch unklar sind und genauer beobachtet und analysiert werden müssen.

Economiesuisse und SAV weisen darauf hin, dass die Wirtschaft auf funktionierende Lieferketten angewiesen ist, um die Versorgung sicherzustellen. Sollte es die Lage erfordern, müsste zu diesem Zweck bei allen Verkehrsträgern auf zusätzliche Erleichterungen für den Warentransport zurückgegriffen werden können (bspw. bewährte Massnahmen wie Ausnahmen vom Nacht- und Sonntagsfahrverbot, arbeitsrechtliche Flexibilisierungen etc.; ähnlich auch die IG Detailhandel, die eine entsprechende Ergänzung von Art. 2 verlangt). Für die Wirtschaft sei es sehr wichtig, dass sich der Bundesrat auch künftig für die Deblockierung von Importen einsetzt.

Die IG Detailhandel beantragt, Artikel 2 mit einer Bestimmung zu ergänzen, welche Güter des täglichen Bedarfs definiert. Damit sollen die Schwierigkeiten, die durch die mit der Covid-19-Verordnung 2 erlassenen Sortimentsbeschränkungen und deren unterschiedlichen Umsetzung in den Kantonen verursacht wurden, vermieden werden.

Der SDV beantragt, es sei sicherzustellen, dass Regelungen betreffend bewilligungsfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln in das Gesetz überführt werden und künftig Drogerien und Apotheken generell ermöglicht wird, Desinfektionsmittel zur Abgabe an die eigene Kundschaft ohne Zulassung herzustellen.

Die EDU schlägt vor, dass dieser Artikel um einen Absatz ergänzt werden soll, welcher Massnahmen festschreibt, wie die Bevölkerung informiert und dabei unterstützt werden kann, ihre Immunsysteme durch gesündere Ernährung zu stärken (ähnlich auch VAEPS). SAV/SGB weisen darauf hin, dass einzelne ihrer Mitglieder die Notwendigkeit für ein Covid-19-Gesetz sehen würden, es werde aber bedauert, dass dem Bundesrat im vorliegenden Entwurf im Wesentlichen bloss Kompetenzen eingeräumt würden, aber kaum Leitplanken für die Ausübung seinen Kompetenzen gesetzt würden.

Artikel 2 Absatz 1

Die Bestimmung sollte als allgemeiner Grundsatz in Artikel 1 integriert werden (TI). Der Kanton GE beantragt, die Bestimmung zu streichen oder die Geltungsdauer ausdrücklich auf das Andauern der besonderen Lage (Art. 6 EpG) zu beschränken. Zahlreiche Kantone verlangen, dass die Kantone «einbezogen», und nicht bloss konsultiert werden (vgl. Ziff. 5.1).

Die SP ist der Meinung, dass nicht nur die Kantone, sondern auch die Sozialpartner konsultiert werden sollten. Zudem sei die Kompetenzdelegation in Artikel 2 Absatz 1 zu weitrei-