Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten
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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz
der Grenze unklar bzw. es ist nicht klar, weshalb der Einkaufstourismus verhindert werden soll, wenn die Grenzen offen sind. Wirtschaftspolitisch motivierte Beschränkungen werden grundsätzlich abgelehnt (ähnlich auch SG).
Swiss Holdings weist darauf hin, dass die Einschränkung des Warenverkehrs beim Handel mit lebenswichtigen Produkten wie Medikamenten und Medizinalprodukten den internationalen Bestrebungen widerspricht, den internationalen Handel mit Gesundheitsprodukten in der Corona-Pandemie zu erleichtern. Zu Massnahmen sollten auch die betroffenen Unternehmen und Branchen angehört werden. Auch die IG Detailhandel ist der Auffassung, mögliche Einschränkungen seien ausschliesslich für Waren des Reiseverkehrs, die die reisende Person zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken mitführt, vorzusehen und verlangt eine entsprechende Präzisierung der Bestimmung. Der sgv ist der Ansicht, der Bundesrat müsse sicherstellen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu beruflichen Zwecken in die Schweiz einreisen können. Für die Swiss Retail Federation muss das etablierte und belastbare Konzept mit den Green Lanes und den Vereinfachungen im Zollverkehr zwingend beibehalten werden. Der SAV weist darauf hin, dass die Massnahmen des Bundesrates verhältnismässig sein müssten (sinngemäss auch Scienceindustries Switzerland).
Artikel 2 Absatz 3
Für den Kanton GE können insb. die Massnahmen nach Buchstabe g bis j unbestreitbar nützlich sein. Sie müssen aber zeitlich beschränkt und reversibel sein, damit nicht längerfristig Produkte auf den Markt gelangen, die den üblicherweise geltenden schweizerischen Vorschriften nicht genügen. Der Kanton ZG verlangt, der Absatz solle mit einer Bestimmung ergänzt werden, mit welcher dem Bundesrat die Kompetenz erteilt wird, beim Güterexport Auflagen respektive Restriktionen zu erlassen.
Für den sgv sollte eine staatliche Steuerung der Güterversorgung nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a-j nur in Erwägung gezogen werden, falls die Versorgung über die privatwirtschaftlich etablierten Kanäle nicht mehr sichergestellt werden kann (ähnlich Swiss Holdings und Interpharma). Für SwissTextiles ist es richtig, dass der Bundesrat in ausserordentlichen Lagen die Kompetenz erhält, subsidiär und rasch fehlende Güter zu beschaffen. Dies müsse aber immer unter Einhaltung von Grundprämissen des öffentlichen Beschaffungsrechts erfolgen.
Agile.ch verlangt eine Bestimmung, die vorsieht, dass die Finanzierung der Masken und weiterer Schutzausrüstung über den IV-Assistenzbeitrag, die Sozialhilfe und die Ergänzungsleistungen erfolgt, solange das Maskentragen wegen der Corona-Pandemie empfohlen oder verordnet ist.
Bst. a
Die Kann-Formulierung wird vom Kanton OW nicht als genügend erachtet. Gerade kleinere Kantone würden hier rasch an die Grenze ihrer personellen und logistischen Ressourcen