Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

ergänzen und die Erläuterungen zu vervollständigen. Der Gesetzgeber sollte Ersatzformen für die Versammlungen direkt bestimmen (SH; ähnlich OW). GL und BS begrüssen, dass der Bund politische Behörden der Kantone und Gemeinden von einer Regelung ausnimmt (ebenso AR, VS). ZG und LU fordern eine Überarbeitung des Artikels.

Die SP begrüsst diese Bestimmung. Aus der Sicht der SVP ist diese Massnahme ausschliesslich während einer Notlage geeignet. Centre Patronal, Economiesuisse, pharmaSuisse, Interpharma, Scienceindustries, Fédération des Entreprises Romandes und Swiss Holdings unterstützen die vorliegende Bestimmung ebenfalls.

5.6 Artikel 6

Aus wirtschaftspolitischer Sicht sei die Weiterführung der Massnahmen aus der COVID-19- Verordnung Insolvenzrecht zu begrüssen. Die Möglichkeit einer Verlängerung der Erleichterungen betreffend Anzeigepflichten und der befristeten Verordnung Covid-19-Stundung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht werden daher unterstützt (GL, sinngemäss auch BS, VS). LU unterstützt allgemein Massnahmen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Nach dem Schweizerischen Städteverband drängt sich eine äusserst zurückhaltende Anwendung eines Betreibungsstopps auf.

Centre Patronal unterstützt die vorliegende Bestimmung (ebenso SP). Economiesuisse unterstützt die vorliegende Bestimmung ebenfalls, weist aber darauf hin, dass Eingriffe ins materielle Insolvenzrecht als heikel angesehen werden. Weitergehende Anpassungen seien daher nach Möglichkeit zu unterlassen.

Der SGV verlangt, Artikel 6 solle das Insolvenzrecht der Verordnung übernehmen. Die befristete Entbindung von der Pflicht der Überschuldungsanzeige sei per 31. Dezember 2021 zu verlängern (ebenso HotellerieSuisse). Travail.Suisse unterstützt die Bestimmung, damit der Bundesrat drohende Entlassungen mit einer Anpassung verhindern kann und so Arbeitsplätze erhalten werden.

Bst. b

Für die FDP ist die Bestimmung zu streichen, weil sie nicht mehr nötig ist. Die Justiz soll nicht behindert werden.

5.7 Artikel 7

10 Kantone (ZH, BE, LU, BS, BL, SH, SG, TI, VD, GE) befürworten im Grundsatz die Weiterführung der Massnahmen im Kulturbereich gemäss der COVID-Verordnung Kultur (SR

442.15). Bei deren Einsatz muss dem Kanton allerdings die ordentliche und seinen Bedürfnissen gemässe Gestaltungsfreiheit gewährleistet bleiben.

Die SP begrüsst die Bestimmung. Die bisher getroffenen Massnahmen genügen nicht, da der