Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

Bundesrat mit Verordnungen vom 20. Mai 2020 beschlossenen und auf sechs Monate befristeten indirekten Fördermassnahmen im Medienbereich (ebenso impressum). Für GL sind die tatsächlich zu ergreifenden Massnahmen direkt im Gesetz zu formulieren. Der Bundesrat sollte bloss ermächtigt werden, im Medienbereich gewisse Massnahmen anzuordnen (SG). Nach Auffassung des Kantons GR reicht die Beteiligung des Bundes an den Kosten der postalischen Zustellung nicht aus. Der Bund habe sich analog auch an den Kosten der Frühzustellung zu beteiligen und Buchstaben a und b seien entsprechend anzupassen. Der Kanton ZG lehnt eine Finanzierung von Leistungen der Agentur Keystone-SDA für elektronische Medien über Gebühren für Radio und Fernsehen ab.

SP und GRÜNE begrüssen die Massnahmen zu Gunsten der Medien ebenfalls. Für die SP muss die Bestimmung aber mit einem ausdrücklichen Verbot zur Ausschüttung von Dividenden ergänzt werden.

Die EVP beantragt, es sei in der Bestimmung festzuhalten, dass Massnahmen für den Printbereich bis längstens zum Inkrafttreten des Massnahmenpakets zugunsten der Medien (Mitte 2021) gelten sollen. Die EDU beantragt aus Gleichbehandlungsgründen entweder den Kreis der unterstützten Zeitungen auf zweiwöchentlich und monatlich erscheinende, abonnierte Zeitungen zu erweitern oder den Artikel ganz zu streichen.

Für Economiesuisse gehen die Massnahmen zu weit und sind im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie nicht unmittelbar erforderlich. Eine parlamentarische Debatte darüber sei notwendig.

Ein Ausbau der Medienförderung ist aus Sicht der SVP auch vor dem Hintergrund der Covid-19-Epidemie klar abzulehnen. Sollte die Bundesversammlung das Massnahmenpaket zugunsten der Medien nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitrahmen verabschieden, so bliebe diese Grundlage für die Förderung trotzdem in Kraft. Verlangt wird daher eventualiter eine explizite entsprechende zeitliche Befristung per Ende 2021. Der sgv lehnt die Bestimmung ebenfalls ab. Aus der Sicht von Travail.Suisse sind die Massnahmen im Medienbereich angesichts der Inserateerlöse richtig. Der SGB vermisst eine Regelung betreffend Unterstützung für die Radio- und Fernsehveranstalter sowie Digitalradios. Die WEKO wünscht eine Regelung, dass der Bundesrat bis längstens zum Inkrafttreten eines allfälligen Massnahmenpakets zugunsten der Medien die in Artikel 8 formulierten Massnahmen anordnet. Der SGB fordert eine Streichung des statuierten Kostendaches von 10 Millionen Franken. Taskforce Culture unterstützt die in Artikel 8 vorgeschlagenen Massnahmen für den Medienbereich und unterstreicht deren Notwendigkeit.

5.9 Artikel 9

11 Kantone begrüssen die Rechtsgrundlage für die Weiterführung der Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Einige weisen insbesondere darauf hin, dass dies aus ge-