Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten
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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz nal, SFH, SRK).
Bst. a
Die Kantone GL und BS befürworten die Wiedereinführung von Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen durch den Bundesrat, wenn sich dies im Einklang mit dem Schengener
Grenzkodex als nötig erweist. Vor einer solchen Massnahme wollen die Kantone NE und VS konsultiert werden. Die SP verlangt eine Anpassung, so dass gewährleistet ist, dass es auch dann möglich ist, ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen, wenn die Grenzen geschlossen sind (dahingehend auch GRÜNE, AsyLex, DJS, SRK). SFH schlägt vor, die Bestimmung soweit zu ergänzen, dass der Zugang zum Asylverfahren zwecks Einhaltung des Non-
Refoulement-Gebotes gewährleistet bleibt. DJS hält fest, es sei nicht hinnehmbar, dass an der Schweizer Grenze keine Asylgesuche eingereicht werden können.
Das UNHCR beantragt, die Bestimmung so zu ergänzen, dass der Bundesrat ausdrücklich völkerrechtliche Verpflichtungen berücksichtigen muss, wenn er vom Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20059 (AIG) abweicht (so auch DJS, EKM, SFH und ähnlich
Amnesty International). Laut Economiesuisse, Swiss Retail Federation und dem SAV sei
es nicht klar, ob dieser Buchstabe auch auf die Grenzgänger anwendbar ist.
Bst. b
Mehrere Kantone (BE, LU, GL, BS, AI, NE, JU) schlagen vor, in Buchstabe b zu präzisieren, dass es sich nur um Fristerstreckungen in denjenigen Fällen handelt, in denen eine Bewilligung aufgrund eines Auslandaufenthalts erlöschen würde.
Aus Sicht der SVP soll die vorgeschlagene Fristerstreckung keinesfalls zu einer Besserstellung der Betroffenen führen. Die SP begrüsst die Möglichkeit zur Fristerstreckung (ebenso DJS, Amnesty International, EKM, SFH, SRK). Sie verlangt, es sei zu gewährleisten, dass Ausländerinnen und Ausländer, die Sozialhilfeleistungen beziehen keine ausländerrechtlichen Nachteile erleiden (ähnlich auch SG, GRÜNE, Amnesty International, DJS, SRK). Die Bestimmungen von Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe c AIG seien mindestens für die Geltungsdauer des Covid-19-Gesetzes ausser Kraft zu setzen und es sei zu gewährleisten, dass Sans-Papiers Zugang zu Direkthilfe erhalten. Einige Vernehmlas-
sungsteilnehmende (z.B. AsyLex, Amnesty International, DJS, EKM, SRK und SFH sowie
sinngemäss UNHCR) schlagen vor, Fristerstreckungen auch für Beschwerden im Asylverfahren (für alle Verfügungen soll die Beschwerdefrist auf 30 Tage verlängert werden), für die Stellungnahme zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheids, für die Ausreise sowie für das Erlöschen von Asyl und vorläufigen Aufnahmen zu ermöglichen. Die Fristerstreckungen müssten insb. den Familiennachzug ermöglichen (SRK).
9 SR 142.2