Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten
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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz
Amnesty International und SFH schlagen zudem eine Bestimmung vor, die in Analogie zu Artikel 4 des COVID-19-Gesetzes einen Fristenstillstand auch im Asyl- und Ausländerrecht ermöglicht. Ebenfalls sei ein Verfahren im Einzelfall zu sistieren, wenn die notwendigen medizinischen Abklärungen aufgrund fehlender Kapazitäten des medizinischen Fachpersonals nicht vorgenommen werden können.
Bst. c
Der Kanton BS begrüsst die vorgeschlagene Regelung, weil nicht vorhersehbar sei, wie sich die Situation im September darstellen werde und welche Einschränkungen im Migrationsbereich weiterhin notwendig sein werden. Die SP unterstützt grundsätzlich diese Bestimmung, lehnt jedoch Einschränkungen bei der Rechtsvertretung und bei der Teilnahme von Hilfsorganisationen bei Befragungen, wie sie der Bundesrat bereits einmal erlassen hatte, ab (ebenso
GE, GRÜNE; Amnesty International, AsyLex, DJS, EKM, SFH, SRK; ähnlich auch das
UNHCR). UNHCR hält fest, dass eine persönliche Anhörung ein wichtiges Element eines effektiven und fairen Asylverfahrens darstellt, worauf nach Möglichkeit nicht verzichtet werden sollte. Dabei seien u.a. damit verbundene Datenschutzfragen zu beachten. Eine vorübergehende Einführung einer Fernbefragung mittels technischer Hilfsmittel sei in eine Notsituation jedoch legitim. Das UNHCR begrüsst, dass die Asylverfahren weitergeführt werden solange dies möglich ist. Es müsse aber sichergestellt sein, dass es nicht zu Einschränkungen bei der Fairness der Asylverfahren kommt. Einige Vernehmlassungsteilnehmende (z.B. Amnesty International, DJS, SFH; sinngemäss auch EKM) kritisieren, dass die Delegationsnorm von Buchstabe c zu allgemein gehalten sei und fordern zwecks Transparenz und Rechtssicherheit eine explizite gesetzliche Grundlage.
Für die GRÜNEN muss die Formulierung konkret festhalten, dass die Wohn- und Lebenssituation von Asylsuchenden so ausgestaltet sein muss, dass die Massnahmen des Gesundheitsschutzes lückenlos umgesetzt werden können (ähnlich auch SRK, das in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Ausschaffungshaft hinweist sowie Amnesty International und DJS). Amnesty International und SFH fordern, dass Asylsuchende trotz Covid-19 nach 140 Tagen an einen Kanton zugewiesen werden. Das SRK verlangt in Zusammenhang mit der Durchführung von Wegweisungsverfahren, dass zwangsweise Rückführungen und Rückführungen, die nicht ganz freiwilliger Natur sind, ausgesetzt werden, da die meisten Rückkehrländer über schwache Gesundheitssysteme verfügen. Zudem seien Wegweisungsentscheide ohne Verlängerung der Ausreisefrist auszusetzen. Amnesty International, SRK und SFH fordern im Rahmen von Dublin-Verfahren das Selbsteintrittsrecht sei auszuüben, wenn Überstellungen aufgrund von Covid-19 nicht innert der Frist von sechs Monaten absehbar sind.
5.4 Artikel 4
Für den Kanton GE ist die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmung fraglich, soweit das kantonale Verwaltungsverfahren betroffen ist. Der Kanton LU hält fest, dass die Verwaltungs-