Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten

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- Fahrzeughalterinnen und -halter sollen das Gesamtgewicht ihres Motorfahrzeuges oder Anhängers künftig jederzeit beim Strassenverkehrsamt ändern können. Heute ist dies nur einmal jährlich oder bei einem Halterwechsel möglich.

- Die Probezeit soll künftig nur verlängert werden, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber der Führerausweis während der Probezeit wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Verfallen soll der Führerausweis auf Probe künftig nur dann, wenn dessen Inhaberin oder Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht. Damit soll dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit besser Rechnung getragen werden.

- Es soll ausdrücklich erwähnt werden, dass der Bundesrat Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot festlegen kann.

- Die Halterhaftung im Ordnungsbussengesetz soll auf juristische Personen ausgedehnt werden.

1.2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren am 12. August 2020 eröffnet. Eingeladen wurden die Kantone, interkantonale Konferenzen und Organisationen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere Verbände, Organisationen und interessierte Kreise. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 12. Dezember 2020. Den Adressaten der Vernehmlassung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

 Begleitschreiben zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens,

 Zwei Gesetzesentwürfe (SVG,OBG) und acht Verordnungsentwürfe,

 Zwei erläuternde Berichte: SVG/OBG und Verordnungen,

 Zwei Fragebogen: SVG/OBG und Verordnungen,

 Liste mit den Adressaten der Vernehmlassung.

Bestandteil der Vernehmlassung waren auch Revisionsvorschläge zu acht Verordnungen. Nach der Vernehmlassung werden die Gesetzes- und die Verordnungsanpassungen aber in zwei jeweils eigenständigen Verfahren weiterbearbeitet und zwei eigenständige Ergebnisberichte erstellt. Der vorliegende Ergebnisbericht beschränkt sich auf die Eingaben zu den Gesetzesanpassungen.

2 Stellungnahmen

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung wurden insgesamt 189 Kantone, politische Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise für eine Stellungnahme zur Teilrevision von SVG/OBG eingeladen. Davon haben 81 fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, u. a. sämtliche 26 Kantone und 6 Parteien. 108 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht. Zu den Adressaten ohne Stellungnahme zählen u. a. die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), und 10 interkantonale Organisationen, wobei deren Einschätzungen teilweise in die Stellungnahme der Kantone oder der kantonalen Blaulichtorganisationen eingeflossen sind. Auch 6 der 7 angefragten Institutionen aus Forschung und Lehre haben keine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich zu den 81 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressaten sind weitere 126 Stellungnahmen von interessierten Kreisen eingegangen, die nicht ausdrücklich eingeladen wurden. Insgesamt sind in der Vernehmlassung somit 207 Stellungnahmen eingegangen.

4/65 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774