Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten
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Von diesen 207 Teilnehmenden haben sich 175 zu den Gesetzesvorlagen geäussert. 32 Teilnehmende haben ausschliesslich zu den Verordnungsanpassungen Stellung genommen und werden im vorliegenden Bericht nicht weiter erwähnt. Eine detaillierte Auflistung aller 175 Teilnehmenden befindet sich im Anhang.
Die Stellungnahmen wurden mit Hilfe der zwei vorgegebenen Fragekataloge «Gesetze» und «Verordnungen» und/oder in Form von Begleitschreiben eingereicht. Die Fragekataloge bestehen jeweils aus einem quantitativen Teil (mit Anpassung einverstanden oder nicht einverstanden) und einem qualitativen Teil (Bemerkungen, Änderungsanträge). Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur im Begleitschreiben (ohne Fragebogen) und teilweise mehrfach eingebracht (z. B. als Bemerkung im Fragenkatalog und im Begleitschreiben). Bei bestimmten Themengruppen (z. B. Auto, Velo, Detailhandel, Umwelt) sind die Stellungnahmen einiger Teilnehmenden inhaltlich sehr ähnlich bis nahezu identisch.
2.2 Auswertung der Stellungnahmen
Von den insgesamt 207 eingegangenen Stellungnahmen haben 145 Teilnehmende den quantitativen Teil des Fragekatalogs «Teilrevision Gesetze» (teilweise) ausgefüllt, in dem sie beurteilen konnten, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Für weitere 17 Teilnehmende (u. a. 4 von 6 Parteien), die den Fragebogen nicht eingereicht haben, wurde anhand ihrer Anmerkungen in den Begleitschreiben der quantitative Teil im Fragebogen sinngemäss ergänzt. Somit liegen für 162 Teilnehmende quantitative Angaben für jeweils mindestens eine Frage des Fragebogens vor (vgl. Kapitel 3).
Nebst den quantitativen Angaben im Fragebogen konnten zu den einzelnen Fragen Bemerkungen und Änderungsanträge formuliert werden und allgemeine Anliegen zur Thematik der Gesetzesvernehmlassung angemerkt werden. 13 Teilnehmende haben ausschliesslich zusätzliche Anmerkungen eingebracht, ohne sich zu den Fragen des Fragebogens «Teilrevision Gesetze» zu äussern. Insgesamt haben sich somit 175 Teilnehmende zur Gesetzesrevision geäussert (vgl. Kapitel 2).
Die Auswertung der insgesamt 1‘268 eingegangenen Bemerkungen und Änderungsanträge zu den 25 Fragen im Fragebogen «Teilrevision Gesetze» erfolgte in einem mehrstufigen Prozess, wobei sämtliche Inputs zu insgesamt 267 «zentralen Aussagen» kondensiert wurden (vgl. Kapitel 4). Zusätzlich wurden 124 Anmerkungen und Anregungen eingebracht, die zwar eine thematische Ähnlichkeit zur vorliegenden Vernehmlassung aufweisen, im Vernehmlassungs-Fragbogen jedoch nicht explizit thematisiert werden. Diese zusätzlichen Anmerkungen wurden zu 28 «zentralen Aussagen» zusammengefasst (vgl. Kapitel 5).
In den «zentralen Aussagen» werden inhaltlich gleichartige Stellungnahmen von verschiedenen Teilnehmenden sinngemäss wiedergegeben. Von Teilnehmenden mehrfach genannte und gleichbedeutende Anträge und Bemerkungen sind pro «zentrale Aussagen» nur einmal berücksichtigt. So entsteht eine verhältnismässige und transparente Übersicht der heterogenen Stellungnahmen. Eine gewisse Unschärfe bei der Zusammenfassung der Stellungnahmen zu den «zentralen Aussagen» sowie der Zuordnung der jeweiligen Teilnehmenden zu den «zentralen Aussagen» lässt sich dabei nicht vermeiden. Der genaue Wortlaut der einzelnen Stellungnahmen kann den vollständigen Vernehmlassungsunterlagen entnommen werden. Diese sind auf der Webseite der Bundeskanzlei verfügbar
(www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2020.html#UVEK).
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