Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

Vernehmlassungsteilnehmende Stellungnahmen

Anzahl Anteil (%) Nicht Nicht Einver- Einver-

einver- Total einver- standen standen

standen standen

4 Der Bundesrat kann die höchstzulässigen Gewichte im kombinierten Verkehr und die Höchstlänge im Rahmen einer befristeten Regelung bereits erhöhen, bevor die Gesetzesänderung beschlossen ist

1 Kantone 23 3 26 88.5 11.5 2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 6 0 6 100.0 0.0 3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden,

Städte und Berggebiete 1 0 1 100.0 0.0 4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Interkantonale Organisationen 3 0 3 100.0 0.0 6 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 13 4 17 76.5 23.5 7 Übrige gesamtschweizerische Verbände 12 4 16 75.0 25.0 8 Versicherungswesen 1 0 1 100.0 0.0 9 Forschung und Lehre 0 0 0 . . 10 Weitere Organisationen 6 0 6 100.0 0.0 11 Übrige 20 4 24 83.3 16.7

Total 88 15 103 85.4 14.6

5 Lastwagen mit alternativen Antrieben bis zu einem Gesamtgewicht von max. 4.25 t werden nicht mehr als Lastwagen, sondern als Lieferwagen (mit den entsprechenden Verwendungsregeln) eingeteilt

1 Kantone 6 20 26 23.1 76.9 2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 6 0 6 100.0 0.0 3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 2 0 2 100.0 0.0 Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Interkantonale Organisationen 0 3 3 0.0 100.0 6 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 11 7 18 61.1 38.9 7 Übrige gesamtschweizerische Verbände 13 2 15 86.7 13.3 8 Versicherungswesen 0 0 0 . . 9 Forschung und Lehre 0 0 0 . . 10 Weitere Organisationen 4 2 6 66.7 33.3 11 Übrige 23 3 26 88.5 11.5

Total 68 37 105 64.8 35.2

6 Aerodynamisch und sicherheitstechnisch optimierte Führerkabinen von Lastwagen und Sattelschleppern dürfen die dafür erforderliche grössere Länge aufweisen

1 Kantone 25 1 26 96.2 3.8 2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 6 0 6 100.0 0.0 3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 1 0 1 100.0 0.0 Städte und Berggebiete

4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 0 3 100.0 0.0 5 Interkantonale Organisationen 3 0 3 100.0 0.0 6 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 15 2 17 88.2 11.8 7 Übrige gesamtschweizerische Verbände 13 2 15 86.7 13.3 8 Versicherungswesen 1 0 1 100.0 0.0 9 Forschung und Lehre 0 0 0 . . 10 Weitere Organisationen 6 0 6 100.0 0.0 11 Übrige 20 2 22 90.9 9.1

Total 93 7 100 93.0 7.0