Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten
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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen
Abb. 2.2 Eingegangene Stellungnahmen: Teilnehmende nach thematischen Gruppen
3 Allgemeine Einschätzung zu den Verordnungsvorlagen
Im quantitativen Teil des Fragebogens «Teilrevision Verordnungen» konnten die Teilnehmenden ankreuzen, ob sie mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden sind oder nicht bzw. ob sie nicht Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Je nach Frage haben 86 bis 135 der insgesamt 181 Teilnehmenden (bzw. 171 mit quantitativen Angaben) angekreuzt bzw. sich entsprechend geäussert, ob sie mit der jeweiligen Anpassung einverstanden sind oder nicht.
Grundsätzlich werden die Reduktion des CO2-Ausstosses und die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes von den meisten Teilnehmenden und Gruppierungen begrüsst. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen gibt es jedoch verschiedene Vorbehalte. Für die Kantone ist bei den Massnahmen zur CO2-Reduktion insbesondere die Übereinstimmung mit EU-Normen ein zentraler Faktor, da für die Umsetzung sonst Vollzugsprobleme und zusätzlicher Aufwand befürchtet werden. Bei den Massnahmen zur Verkehrssicherheit von E-Bikes befürchten verschiedene Teilnehmende ebenfalls Vollzugsprobleme sowie negative Auswirkungen auf die Attraktivität zur Nutzung von E-Bikes. Ausserdem bestehen bei der Helmpflicht gewisse Vorbehalte bezüglich der Verhältnismässigkeit.
Die folgenden quantitativen Rückmeldungen zu den 31 Fragen des Fragebogens erlauben einen ersten Überblick über die allgemeine Einschätzung der Vernehmlassungsvorlage. Die Fragen 1–18 betreffen die Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses von Strassenfahrzeugen, die Fragen 19–31 die Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden sind einerseits nach Adressatenliste und andererseits nach thematischen Gruppen aufgegliedert. Bei den quantitativen Rückmeldungen gilt es zu beachten, dass einem „Ja“ im quantitativen Teil teilweise ein „aber nur wenn…“ im Bemerkungsfeld folgt. Teilweise haben Teilnehmende mit identischen Bemerkungen unterschiedlich ein „Ja“ oder ein „Nein“ angekreuzt.