Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

201.13 Massnahme soll nicht zu einer Verlagerung der Transporte von Schiene auf GPS, VöV, SBB Strasse führen (zusätzliche Massnahmen zu Verlagerung von Strasse auf

Schiene, Wegfall Lohnkosten und LSVA für Strassengüterverkehr, einheitli-

che Standards für kombinierten Verkehr).

201.14 Verkehrssicherheit soll sich nicht verschlechtern (Schutz Fussgänger/-innen, SVP, Fussverkehr-Menschen mit Behinderung und Velofahrende, Sicherheit steht vor CO2-Re- Schweiz, NewRide, duktion, Schutzmassnahmen ausserhalb wichtiger Transitstrecken, nur EU- BFU, SBV, SSR konforme Erleichterungen).

201.15 Erleichterung soll ausschliesslich für Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb VöV, SBB gelten («alternativer Antrieb» umfasst auch fossile Energieträger).

201.16 Längen- und Gewichtsanpassung soll Marktdurchdringung von alternativ FDP und emissionsfrei angetriebenen Nutzfahrzeugen unterstützen.

201.17 Bei Ausnahmen für höchstzulässige Gewichte und Höchstlängen soll auf CVP ganzheitliche und nachhaltige Energieeffizienz geachtet werden.

201.18 Massnahmen sollen nicht auf 3-achsige Fahrzeuge beschränkt werden (in LRS Schweiz sind auch 4- und 5-achsige Fahrzeuge unterwegs), Führerkabinen

werden als Serienteile hergestellt.

201.19 Maximallänge soll aufgrund geringer Verbesserungen (Energieeffizienz, Si- SBB cherheit) nicht erneut angepasst werden (letzte Anpassung 2013).

Ablehnung

Velosuisse, EcoSwiss, AefU, Vitelli, P.Peterhans

201.20 Erhöhung von Länge und Gewicht soll Verkehrssicherheit nicht reduzieren Velosuisse, AefU (nicht kompatibel mit schmalen Strassen, knapper Platz für Velofahrende

und Fussgänger/-innen, mangelnde Erfahrung bei Lenkenden grosser Fahr-

zeuge).

201.21 Überschreitung von Länge und Gewicht soll keine Erhöhung der Transport- EcoSwiss, Vitelli kapazität ermöglichen (Nachweis ist ungeklärt).

Anmerkungen und Anträge

201.30 Mit dem Aufkommen des autonom fahrenden Schwerverkehrs auf der VCS, Greenpeace, Strasse wird ohne neue korrigierende Massnahmen eine grosse Verlage- Klima-Allianz, Klimarung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Strasse stattfinden (LSVA schutz, Klimastreik, hat bei E-LKW nicht erwünschte Steuerungswirkung). PUSCH, WWF

Kompensation Mehrgewicht - Spezialregelung Binnenverkehr (Frage 2) Sind Sie damit einverstanden, dass in der Schweiz, im Gegensatz zur EU, auch bei vier- und fünfachsigen Lastwagen das Mehrgewicht alternativer Antriebe (max. 1 Tonne, bei emissionsfreien Antrieben max. 2 Tonnen) kompensiert werden kann? Beurteilung, Bemerkungen und Anträge

Zustimmung

LU, UR, OW, ZG, SO, SG, AG, TG, CVP, FDP, GLP, GPS, SPS, SVP, SSV, Economiesuisse, SGB, SGV, ACVS, VK-KKPKS/SVSP, AutoSchweiz, FMS, IG-WAB, SFV, TCS, VFAS, ASTAG, H2, LRS, VöV, Velosuisse, AlpenInitiative, SwissEMobility, VCS, CargoForum, EspaceMobilité, IG-Detailhandel, KEP+Mail, Swisscofel, Greenpeace, Klima-Allianz, Klimaschutz, PUSCH, SES, WWF, SSR, SVV, StadtLuzern, SA-UR, KBAV, CentrePatronal, FER, FZL, CDS, Coop, Futuricum, H2Energy, Hyundai, M, M-Basel, Micarna, M-Luzern, M-NE- FR, M-Neuendorf, M-Ostschweiz, M-Suhr, M-Zürich, Pfister, railCare, swisscombi, Post, TPF, D.Schriber