Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

202.32 Aufgrund des notwendigen Spielraums bei der Ladungsverteilung soll das LRS garantierte Achsengewicht 10 % höher sein als das garantierte Gesamtge-

wicht.

202.33 Ein Teil des gewichtsbedingten Mehrverbrauchs an Energie wird bei Bergab- TCS fahrten oder beim Bremsen zurückgewonnen.

Kompensation Mehrlänge - Spezialregelung Binnenverkehr (Frage 3) Sind Sie damit einverstanden, dass in der Schweiz, anders als in der EU, zudem bei wasserstoffbetriebenen Lastwagen, Sattelschleppern und Sattelzügen auch die Mehrlänge der Wasserstoffspeicher kompensiert werden kann? Beurteilung, Bemerkungen und Anträge

Zustimmung

LU, UR, OW, ZG, SO, SG, AG, TG, CVP, FDP, GLP, GPS, SPS, SVP, SSV, Economiesuisse, SGB, SGV, ACVS, VK-KKPKS/SVSP, AutoSchweiz, FMS, IG-WAB, TCS, VFAS, ASTAG, H2, LRS, VöV, AlpenInitiative, VCS, BFU, CargoForum, EspaceMobilité, IG-Detailhandel, KEP+Mail, Swisscofel, Greenpeace, Klima-Allianz, Klimaschutz, Klimastreik, PUSCH, SES, WWF, SSR, StadtLuzern, SA-UR, CentrePatronal, FER, FZL, CDS, Coop, H2Energy, Hyundai, M, M-Basel, Micarna, M-Luzern, M-NE-FR, M-Neuendorf, M-Ostschweiz, M-Suhr, M-Zürich, Pfister, railCare, swisscombi, Post, D.Schriber

203.10 Nationale Regelungen sollen klar formuliert sein (keine Auslegungsfragen, UR, OW, ZG, SG keine Nutzlasterhöhung), da Abweichungen zu EU-Recht kompliziert sind

(höherer Vollzugsaufwand, eingeschränkter Einsatz).

203.11 Durch H2-Behälter verringerte Ladefläche soll kompensiert werden (kann H2, EspaceMobilité, IGzwischen Führerkabine und Ladefläche optimal platziert werden, andere An- Detailhandel, Coop, ordnung und Montage als übrige Konzepte). H2Energy, Hyundai, M, M-Basel, Micarna, M-Luzern, M-NE-FR, M-Neuendorf, M-Ostschweiz, M-Suhr, M-Zürich, Pfister, railCare

203.12 Auch wasserstoffbetriebene Lastwagen mit aerodynamischen Anbauteilen AutoSchweiz, FMS, die zu einer Überlänge führen sollen ausgerüstet werden dürfen (in Verord- ASTAG, CargoForum, nung klären). CDS, swisscombi

203.13 Längen- und Gewichtsanpassung soll Marktdurchdringung von alternativ VK-KKPKS/SVSP und emissionsfrei angetriebenen Nutzfahrzeugen unterstützen.

203.14 Verwendung der Fahrzeuge und Sattelauflieger für den unbegleiteten kombi- TG, VöV nierten Verkehr (UKV) auf der Schiene soll gewährleistet sein (kompatible

Fahrzeuge, Verladeprozess nicht erschweren).

203.15 Verkehrssicherheit soll sich nicht verschlechtern (Fahrzeuglänge anhand BFU Kreisfahrtbedingungen und Ausschwenkmass begrenzen).

203.16 Technisch bedingte Mehrlänge soll im Fahrzeugausweis mit effektivem Wert LU ausgewiesen werden (Umsetzbarkeit, keine Erhöhung der Ladekapazität).