Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten
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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die geltenden Rechtsgrundlagen stehen technischen Entwicklungen im Strassenverkehr entgegen (z. B. bei umweltfreundlichen Technologien zur Reduktion des CO2-Ausstosses von Nutzfahrzeugen) und weisen Lücken bezüglich der Verkehrssicherheit bei E-Bikes auf. Der Bundesrat hat entsprechende Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene vorgeschlagen und diese im Rahmen der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)1 und des Ordnungsbussengesetzes (OBG)2 sowie der Teilrevision von acht Verordnungen3 in die Vernehmlassung geschickt. Da die Förderung umweltfreundlicher Technologien sowohl die Gesetzes- wie auch die Verordnungsebene betrifft, wurde eine gemeinsame Vernehmlassung durchgeführt. Der vorliegende Ergebnisbericht behandelt die Vernehmlassungsergebnisse zu den acht Verordnungen.
Die Teilrevision der acht Verordnungen beinhaltet insbesondere folgende Elemente:
Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses von Strassenfahrzeugen:
- Kompensation der Mehrlänge von aerodynamischen Führerkabinen und Wasserstofftanks bei Lastwagen und schweren Sattelschleppern.
- Heckspoiler für schwere Sattelmotorfahrzeuge, Busse, Lastwagen und ihre Anhänger.
- Kompensation des Mehrgewichts alternativer oder emissionsfreier Antriebssysteme von schweren Motorfahrzeugen und damit gebildeten Anhänger- und Sattelzügen.
- Kompensation des Mehrgewichts alternativer Antriebssysteme bei Lieferwagen und Wohnmobilen.
Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes:
- Tragen von Schutzhelmen, obligatorisches Fahren mit Licht am Tag sowie Einhalten der allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten.
- Aus- und Nachrüstungspflicht für Geschwindigkeitsmesser.
- Ordnungsbussen für Mitfahren ohne Helm, Fahren ohne Licht, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und Fahren ohne Geschwindigkeitsmesser.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision der acht Verordnungen wurde zusammen mit der Teilrevision SVG/OBG durchgeführt, bei der insbesondere folgende Themen im Fokus standen:
Förderung umweltfreundlicher Technologien:
Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, für umweltfreundliche Technologien Ausnahmen von den im SVG festgelegten höchstzulässigen Gewichten und der Höchstlänge von Strassenfahrzeugen festzulegen, sofern dadurch die Ladekapazität nicht vergrössert wird.
1 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01).
2 Ordnungsbussengesetz vom 18. März 2016 (OBG; SR 314.1).
3 - Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41); - Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11); - Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976 (VZV; SR 741.51); - Verordnung vom 11. Februar 2004 über den militärischen Strassenverkehr (VMSV; SR 510.710); - Chauffeurverordnung vom 19. Juni 1995 (ARV 1; SR 822.221); - Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2000 (SVAV; SR 641.811); - CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (CO2-Verordnung; SR 641.711); - Ordnungsbussenverordnung vom 16. Januar 2019 (OBV; SR 314.11).